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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. antwortet dem edlen Ulrich von Rosenberg, der ihm geschrieben hat,2 dass er [mit anderen katholischen Herren aus Böhmen]3 die Übereinkunft [mit den Hussiten]4 nur deswegen getroffen hat, weil sie den Wiklefiten (Wyklefom) nicht standhalten können, und dass er nie anders als ein Diener S.s handeln und seinen Befehlen stets gehorchen würde. S. hat sich dazu bereits in seinem anderen Brief ausführlich geäußert.5 Er rät und gebietet Ulrich (a radíme i přikazujem), die Übereinkunft nicht zu realisieren und auch andere seiner Getreuen dazu zu bewegen; andernfalls werde Ulrich dessen Namen sowie auch den Namen von dessen Nachkommen ewig schänden. Dies würde S. sehr bedauern und bittet deswegen Ulrich nochmals (i prosíme opět), dies nicht zu tun. Er versichert ihm, dass er für den 25. November 1424 (den svaté Katherziny) alle Kurfürsten und andere Fürsten, Grafen und Reichsstädte zu einem [Hof-]Tag nach Wien (do Wiednye) einberufen hat, auf dem besonders böhmische Frage und Hilfe für seine böhmischen Getreuen beraten werden solle.

Originaldatierung:
den swateho Ssymonissy a Iudy, XXXVIII – XV – 5
Kanzleivermerke:
KVr: Ad mandatum domini regis Michael prepositus Boleslauiensis. – KVv: Ohne RV. – Adresse verso: Nobili Vlrico de Rozemberg consiliario nostro fideli dilecto.6

Überlieferung/Literatur

Orig. Pap. tsch. litterae clausae mit Spuren eines verso aufgedrückten roten Verschlusssiegels, in SOA Třeboň, Bestand Historica Třeboň, Sign. 259b (A). ‒ Kop. tsch.: einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in ANM Praha, Bestand Palacký František, Inv. Nr. 306, Kart. 8, sub dato (B).

Ed.: I, S. 21, Nr. 20; LOR I, S. 70, Nr. 98.

Reg.: Palacky, Urkundliche Beiträge, I, S. 366 (dt.), Nr. 315; RI XI, Nr. 6010.

Lit.: Palacký, Geschichte von Böhmen, III/2, S. 377; ders., Dějiny národu českého, III/2, S. 7; Schmidt, Südböhmen, S. 238; Macek, Úmluvy zdické, S. 211; Kubíková, Oldřich II., S. 60.

Kommentar

Der oben regestierte Brief stieß im Vergleich zum anderen Brief S.s an Ulrich von Rosenberg selben Datums7 in der bisherigen Forschung auf weniger Interesse. Abgesehen vom Inhalt beider Briefe, die uns insgesamt die scharf ablehnende Reaktion Kg. S.s auf die Zdicer Übereinkunft übermitteln, stellt sich die Frage, warum am selben Tag zwei Briefe ähnlichen Inhalts für einen Empfänger ausgestellt wurden.

Eine mögliche Erklärung ist, dass im ungarischen Tata nacheinander zwei Botschaften Ulrichs eingetroffen sein könnten, während die Erstere (etwa am 27. Oktober 1424 oder kurz davor) die Abschrift der Zdicer Übereinkunft mit sich gebracht haben mag, könnte die zweite (am 28. Oktober im Laufe des Tags) eine detailliertere Erklärung vonseiten Ulrichs übermittelt haben. Diese Botschaft könnte den zunächst völlig erbitterten Kg. wohl etwas beruhigt haben, sodass er noch einen zweiten Brief konzipieren ließ, der doch etwas versöhnlicher ausklang. Es scheint allerdings eher unwahrscheinlich, dass der Botenverkehr zwischen Krumau und dem entfernten ungarischen Hof so intensiv gewesen wäre. Daher bietet sich eine andere Erklärung an. Es ist beispielsweise möglich, dass der längere und viel schärfere Brief nicht nur Ulrich selbst, sondern an ein breiteres Publikum – die gesamte katholische Adelspartei in Böhmen bzw. jener Teil davon, der an der Zdicer Übereinkunft teilnahm – gerichtet war, während der oben regestierte kürzere Brief einen Nachtrag speziell für den mächtigen Magnaten Ulrich von Rosenberg darstellte. Wenn dem so war, müsste der Bote S.s Ulrich eine Anweisung gegeben haben, dass er nur die Abschrift des längeren Briefes in Kopie seinen Parteigenossen zukommen lassen soll.

Anmerkungen

  1. 1Das Jahr ergibt sich aus den Regierungsjahren.
  2. 2Der Brief Ulrichs ist ein Dep. Es dürfte sich um den gleichen Brief gehandelt haben, der auch im zweiten Brief S.s gleichen Datums überliefert ist – siehe Reg. Nr. 97.
  3. 3S. redet zunächst im Singular über den Brief Ulrichs, geht aber dann in den Plural über, sodass er die ganze katholische Adelspartei in Böhmen meint (jakož nám píšeš, že ste ty úmluvy proto učinili).
  4. 4Gemeint ist die Übereinkunft, die zwischen den hussitischen Parteien und einem Teil des katholischen Adels in Böhmen in Zdice getroffen wurde, die aber höchstwahrscheinlich in keinen besiegelten Vertrag mündete und eigentlich unerfüllt blieb ( III, S. 248–251, Nr. 33 [tsch. Fassung]; Siegl, Briefe und Urkunden [1918], S. 51–56 [dt. Fassung]; dazu siehe Macek, Úmluvy zdické; Šmahel, Husitská revoluce, III, S. 156–157; ders., Hussitische Revolution, II, S. 1332–1333; Kavka, Poslední Lucemburk, S. 126–127; Čornej, Velké dějiny, V, S. 340; Coufal, Polemika, S. 195–196).
  5. 5Siehe Reg. Nr. 97.
  6. 6In der äußeren Adresse dieses sowie auch des anderen Briefes Kg. S.s an Ulrich vom selben Tag (siehe Reg. Nr. 97) kommt im Gegensatz zu anderen Briefen S.s an Ulrich ausnahmsweise die Ratstitulatur Ulrichs vor.
  7. 7Siehe Reg. Nr. 97.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 98, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e6188be8-b9fa-4844-a310-7edaec9a133a
(Abgerufen am 29.03.2024).