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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. verschreibt Erkinger von Seinsheim 6.797 Schock böhmischer Groschen auf die Burgen Točník und Bettlern und auf die Stadt Beraun für die Dienste und die Geldsumme, welche Erkingers verstorbener Vater [Michael von Seinsheim] ihm, S. geleistet und gegeben hat, und für den Kriegsdienst von 300 Reitern, welche Erkinger auf die Dauer von einem Jahr unterhalten hat.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Narratio in der Verpfändungsurk. S.s vom 9. September 1422 (siehe Reg. Nr. 64) sowie aus der Heiratsabrede vom 14. Mai 1421, in welcher die eheliche Verbindung zwischen Hermann, dem Sohn Erkingers, und Elisabeth, der Tochter Friedrichs von Kolowrat und zu Liebenstein, vereinbart wurde (neuzeitliche Abschrift im StA Nürnberg, Bestand Archiv Fürsten von Schwarzenberg, Urk. Nr. 1352). In diesem Heiratsvertrag werden die Burgen Točník und Bettlern ausführlich als Pfandbesitz Erkingers angegeben. Unter den Auszügen aus alten böhmischen Registerbüchern in APH, Bestand APK, Sign. Cod. XXXIII, pag. 466, findet sich ein Kurzreg. aus dem 16. Jh. über die Verpfändung von Točník und Bettlern durch Kg. S., das undatiert ist und nicht einmal den Empfänger anführt; die Rahmendatierung dieses Stücks lässt sich jedoch aus der Folioangabe im verschollenen Registerbuch S.s (liber 10 Sigismundi folio 90) für Januar bis Februar 1421 ansetzen. Es dürfte sich dabei höchstwahrscheinlich um unser Dep. gehandelt haben, obwohl das Kurzreg. die Stadt Beraun nicht erwähnt und eine fast unlesbare Pfandsumme angibt.3 Solche Ungenauigkeiten sind in dieser Quelle nicht selten, es ist aber auch möglich, dass für Beraun eine gesonderte Verpfändungsurk. ausgestellt werden konnte.

Reg.: Sedláček, Zbytky register, S. 129, Nr. 916 (tsch.); ders., Die Reste (1916), S. 105, Nr. 936 (dt.).

Lit.: Berger, Episode, S. 4–5; Hledíková, Erkinger, S. 79–80.

Kommentar

Den Terminus ante quem bildet die Ausfertigung der Verpfändungsurk. S.s vom 9. September 1422. Zdeňka Hledíková nimmt an, dass die erwähnten 300 Reiter im ersten Kreuzzug gegen die Hussiten eingesetzt wurden, wonach die Verpfändung kurz nach Ende des Kreuzzuges anzusetzen wäre, also wohl Ende 1420 oder Anfang 1421 – was mit der Datierung des oben zitierten Reg.s in Januar bis Februar 1421 übereinstimmen würde.4

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung sowie den Kommentar.
  2. 2Bis zum Jahr 2012 in SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov, Bestand Velkostatek Schwarzenberg, aufbewahrt – siehe dazu die Aufnahmekriterien in der Einleitung dieses Bandes. Hledíková, Erkinger, S. 80, Anm. 19, erwähnt auch die Orig.-Urk. aus dem Bestand RA Schwarzenberků Hluboká nad Vltavou (SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov).
  3. 3Sedláček, Zbytky register, S. 129, Nr. 916, las 1.570 Schock Groschen.
  4. 4Hledíková, Erkinger, S. 79–80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 62, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dd6cffa5-2fc7-4a7f-837d-6ae0df470bf6
(Abgerufen am 28.03.2024).