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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. teilt einem ungenannten [böhmischen] Hochadeligen (urozený věrný milý) mit, dass es nun in Luxemburg (v Luczburcze) so schlecht steht wie nie zuvor, denn die Landherren befehden sich gegenseitig und verderben das Land vollkommen, wenn dagegen keine Maßnahmen getroffen werden. S. bedauert von Herzen, dass das Haus, dem er und sein lieber Bruder [Kg. Wenzel] entsprossen sind (ten dóm, z něhož sme oba pošli), so schändlich vernichtet werden soll. Deswegen gebietet er dem Empfänger (od tebe žádáme) neuerlich, mit Kg. [Wenzel] zu reden, damit er einwilligt, dass er, Kg. S. das verpfändete Land Luxemburg auslöst. S. wird dann Frieden und Ordnung im Land wiederherstellen, wofür ihm aber Wenzel auch genehmigen soll, die [alten] Amtleute zu entsetzen und neue zu bestellen. Er, S. soll auch nicht verpflichtet sein, Wenzel Rechenschaft abzulegen. Wenn Wenzel später das Land von ihm auszulösen wünsche, werde er es ihm sofort zurückerstatten. Des Weiteren fordert S. den Empfänger auf, das Herz des hl. Georg (svatého Girzie srdce) für ihn zu beschaffen, wonach S. sehr verlangt. Der Empfänger würde ihm dadurch einen großen Dienst leisten. Des Weiteren benachrichtigt S. den Empfänger von der Ausschiffung des Kg.s [Heinrich V.] von England (enklyczky král) mit 1.600 Schiffen und 80.000 Bewaffneten nach Frankreich (do Frankrichu). Die Engländer haben zu diesem Zwecke auch den Genuesen vier große Galeeren abgenommen.3 Der Bastard von Burgund (bastaroth burgunsky)4 ist gefangen genommen worden und mit ihm auch viele seine Ritter und Knechte. S. vermutet, dass der Kg. von England den Winter über in Frankreich bleiben wird, er kann ihm allerdings in diesem Jahr nicht mehr helfen, da er in Konstanz mit den kirchlichen Angelegenheiten vollkommen ausgelastet ist. Er, S. kann jetzt auf gar keinen Fall Konstanz verlassen, er kann sich nicht einmal eine halbe Meile von der Stadt entfernen. Die Dinge entwickeln sich aber Gott sei dank gut und S. hofft, dass die Christenheit in einem Monat einen neuen Papst haben wird. Dann will S. sofort Kg. Wenzel treffen, wie er ihm schon durch [den Boten?] Věneček (po Wieneczkowi) geschrieben hat.5 Im nächsten Sommer plant er jedoch, dem Kg. von England in Frankreich beizustehen. Die Leute, über deren Anwerbung in Böhmen bereits verhandelt wurde, sollten sich also für den nächsten Sommer vorbereiten, S. wird sie dann bestimmt benötigen. Schließlich fordert S. den Empfänger auf, mit Kg. Wenzel auch darüber zu reden, dass er möglichst rasch die Glaubensspaltung in Böhmen aufhalten soll, sodass man über ihn und über Böhmen nicht mehr so spricht, wie es nun der Fall ist. S. schreibt im gleichen Sinn auch direkt an Kg. Wenzel und gebietet dem Empfänger, Wenzel und dessen Ratgebern die betreffenden Briefe zuzustellen.6 Der Empfänger soll S. bei Wenzel entschuldigen, dass er nicht sofort, sondern erst nach der Papstwahl zu ihm kommen kann. Dasselbe soll der Empfänger auch Wenzels Ratgebern und allen denen mitteilen, die seine Ankunft erwarteten (nach Kop.).

Originaldatierung:
in die Bartholomei, XIII – VII2

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop. tsch.: zeitgenössische Abschrift in einem Handschriftenfragment in SOA Třeboň, Bestand Historica Třeboň, Sign. 171, pag. 2–3 (B); einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in ANM Praha, Bestand C – Muzejní diplomatář, sub dato (C).

Ed.: I, S. 9–10, Nr. 4; Palacky, Documenta, S. 656–659 (mit einer lat. Übersetzung des Herausgebers). – Dt. Übersetzung: Höfler, Geschichtschreiber, II, S. 250–252, Nr. 10.

Reg.: RI XI, Nr. 2529.

Lit.: Bartoš, České dějiny, II/7, S. 49; Šmahel, Husitská revoluce, II, S. 300; ders., Hussitische Revolution, II, S. 969.

Kommentar

Der interessante Brief bietet einen wertvollen Blick auf die Kommunikationskanäle zwischen S. und Kg. Wenzel bzw. dem böhmischen Adel in den letzten Jahren vor Wenzels Tod. Er zeigt, dass S. parallel zu den teilweise erhaltenen Briefen an Wenzel auch mit einflussreichen Personen in Wenzels Umgebung brieflich kommunizierte und auch auf diesem Wege versuchte, Wenzel zu beeinflussen. Leider wissen wir nicht, wer der Empfänger des bloß abschriftlich, ohne Adresse überlieferten Briefes war. František M. Bartoš schlug Janek von Chotěmice vor, mit dem Argument, dass dieser Adelige am 12. Oktober 1417 eine Privilegienbestätigung von S. erhalten habe.7 Die Begründung ist zwar ungenügend, es muss sich aber jedenfalls um eine Person gehandelt haben, die zu dieser Zeit sowohl Wenzel als auch S. nahe stand, was bei Janek von Chotěmice tatsächlich der Fall war.

Obwohl die Korrespondenz S.s mit Wenzel und seinem Umkreis in den Jahren 1416–1419 hauptsächlich die Hussitenpolitik Wenzels betraf, wird diese erst am Ende Briefes erwähnt, wobei hier S. auf einen parallelen Brief an Wenzel verweist.8 In erster Linie geht es um das Schicksal des Herzogtums Luxemburg, das S. im Januar 1417 kurz besuchte.9 Während dieses Aufenthalts verteidigte S. energisch die Rechte seines Hauses und setzte seine Nichte Elisabeth von Görlitz zur Regentin ein. Elisabeth sollte das Herzogtum bereits im Jahr 1411 als Heiratsgut von Kg. Wenzel in Pfand übernehmen, konnte sich aber im Land nicht durchsetzen, wozu damals auch S. wesentlich beitrug. Um den regestierten Brief besser zu verstehen, muss hier ein kurzer Exkurs über die Luxemburgpolitik S.s eingereiht werden.

Das Herzogtum Luxemburg fiel nach dem Tod Herzog Wenzels im Jahr 1383 aufgrund des zwischen ihm und K. Karl IV. im Jahr 1378 abgeschlossenen Erbvertrags Kg. Wenzel [IV.] zu.10 Kg. Wenzel regierte in Luxemburg aber nur kurze Zeit selbst. Bereits im Jahr 1388 verpfändete er das Herzogtum an Markgraf Jost von Mähren,11 der während der Wiener Haft Wenzels im Jahr 1402 das Pfand an Herzog Ludwig von Orléans abtrat, welcher das Herzogtum binnen 14 Jahren von Jost auslösen sollte.12 Im Jahr 1403 sanktionierte auch Kg. Wenzel dieses Geschäft,13 1407 wurde aber Ludwig von Orléans ermordet und Luxemburg fiel an Jost zurück.14

Im Rahmen des im Juli 1408 abgeschlossenen Heiratsvertrags zwischen der Nichte Wenzels und S.s, Elisabeth v. Görlitz, und dem Bruder Herzog Johanns von Burgund, Herzog Anton von Brabant, wurde vereinbart, dass Elisabeth und Anton nach dem Tod Josts das Herzogtum Luxemburg pfandweise übernehmen sollten. Die Pfandsumme sollte dabei um 120.000 rheinische Gulden erhöht werden, die das von Wenzel zugesagte Heiratsgut Elisabeths bildeten.15 Nach dem Tod Josts wurde der Vertrag realisiert und Elisabeth und Anton übernahmen die Herrschaft über Luxemburg. Dagegen trat aber der neu gewählte römische Kg. S. auf, der eine solche Erweiterung des burgundischen Machtbereichs nicht zulassen wollte. Im scharfen Gegensatz zur Politik seines Halbbruders, des rechtmäßigen Erben des Herzogtums, untersagte S. am 8. April 1412 den luxemburgischen Ständen, Elisabeth und Anton zu huldigen,16 bestellte einen eigenen Hauptmann in Luxemburg und forderte am 7. September 1413 die Stände zu einem Aufstand gegen Anton von Brabant auf.17 Infolgedessen vertiefte sich die bereits längere Zeit bestehende Zersplitterung des luxemburgischen Adels und das Land geriet in Aufruhr.

Nach dem Tod Antons von Brabant in der Schlacht bei Azincourt änderte sich jedoch die Lage.18 Weil Herzog Johann Ohnefurcht danach strebte, anstelle seines minderjährigen Neffen Johanns IV. von Brabant die Regentschaft in Brabant und Luxemburg zu übernehmen, war es nun im Interesse S.s, die Herrschaft Elisabeths in Luxemburg durchzusetzen. Sowohl Elisabeth als auch das Herzogtum wurden zum potenziellen Objekt der dynastischen Politik S.s. Seinen Halbbruder, der mit den sich zuspitzenden Religionswirren in Böhmen beschäftigt war, musste S. bei seinen Plänen nicht fürchten, er konnte dessen Erbansprüche aber auch nicht völlig umgehen. Deswegen versuchte er in den Jahren 1416/17, Wenzel zu überzeugen, dass er in Luxemburg im Interesse des ganzen Hauses handle, um von ihm eine Sanktionierung seiner luxemburgischen Politik zu gewinnen. Bereits am 13. Juli 1416 erhielt S. von Wenzel eine Vollmacht, als dessen Nachfolger alle Güter und Rechte der Böhmischen Krone in Luxemburg und im Brabant zurückzugewinnen.19 Aufgrund dieser Vollmacht agierte dann S. während seines Luxemburg-Aufenthalts im Januar 1417.

Der oben regestierte Brief sollte in der Umgebung Wenzels den Eindruck festigen, dass S. konsequent im Sinn der 1416 empfangenen Vollmacht vorgehe und dass er die Rettung Luxemburgs für die Böhmische Krone beabsichtige. In der Tat ging es S. aber weniger um die Erhaltung des alten Stammlandes im Besitz des Hauses, sondern vielmehr um die Ausnützung des Herzogtums und Elisabeths von Görlitz für seine politischen Pläne im Westen des Reiches. Es ist wohl kein Zufall, dass drei Wochen nach der Ausstellung des Briefes ein Heiratsvertrag zwischen Elisabeth von Görlitz und dem wichtigen Verbündeten S.s, dem ehemaligen Elekten von Lüttich, Johann III. von Straubing-Holland, abgeschlossen wurde. Dieses luxemburgisch-wittelsbachische Heiratsprojekt sollte die Ausdehnung der burgundischen Macht in den Niederlanden aufhalten, was allerdings nur kurzfristig gelang: Johann von Straubing-Holland wurde im Jahr 1425 vergiftet und Elisabeth von Görlitz trat bereits 1427 ihre Rechte auf Luxemburg durch einen geheim gehaltenen Vertrag an Herzog Philipp den Guten von Burgund ab.20

Der zweitwichtigste Punkt des Briefes betrifft die Anwerbung böhmischer Söldner für das geplante Engagement S.s im Hundertjährigen Krieg zwischen England und Frankreich, in den S. nach dem Scheitern seiner Vermittlungsversuche und dem Abschluss des Vertrags von Canterbury auf englischer Seite eintreten sollte.21 Bereits am 22. März 1417 erklärte S. dem französischen Kg. Karl VI. den Krieg22 und auf dem Konstanzer Reichstag im April und Mai 1417 kündigte er seinen Plan an, ein Reichsheer von 3.000 Lanzen, i. e. ca. 10.000 Mann, gegen Frankreich auszusenden.23 Kg. Heinrich V. von England plante einen Kriegszug nach Frankreich für die Sommermonate 1417 und landete tatsächlich am 1. August bei Touques.

S.s Brief liefert interessante Details über die Ausschiffung Heinrichs V. nach Frankreich und über weitere Pläne S.s, der im Jahr 1417 angesichts der beabsichtigten Papstwahl das Konstanzer Konzil nicht mehr verlassen konnte. Laut dem Brief plante S. allerdings, dem englischen Kg. im Jahr 1418 seine militärische Hilfe zu leisten.24

An keiner anderen Stelle ist die Tatsache überliefert, dass S. im Frühling 1417 für die geplante Sommerkriegskampagne auch in Böhmen Söldner anzuwerben versuchte, obwohl Kg. Wenzel mit dem Kriegszug gegen Frankreich und mit der gesamten Frankreich- und Englandpolitik S.s nicht einverstanden war und es ablehnte, den Vertrag von Canterbury neben den restlichen Kurfürsten zu ratifizieren.25 Aus dem Brief ergibt sich, dass die Verhandlungen über die Söldneranwerbung in Böhmen im August 1417 bereits in vollem Gang waren und der unbekannte Empfänger des Briefes daran offensichtlich beteiligt war. Da S. das versammelte böhmische Söldnerpotenzial nicht verlieren wollte, versicherte er dem Empfänger und den Böhmen, auch im Folgejahr für ihre Dienste Verwendung zu haben.

Ein interessantes Detail stellen schließlich die Bestrebungen S.s zur Erlangung des Herzens des hl. Georg dar. In der Forschung wurde bisher angenommen, dass S. während seines Besuchs in England im Jahr 1416 Kg. Heinrich V. sowohl ein goldenes imago (wohl ein Reliquiar) des hl. Georg (imaginem sancti Georgii de fuluo metallo fabrefactam, cuius ‘materiam superabat opus’),26 als auch eine Herzreliquie desselben Heiligen schenkte (postea dedit Imperator Henrico Regi cor sancti Georgii martiris, quod vsque hodie apud Wyndesore conseruatur et veneratur).27

Im Licht des oben regestierten Briefs zeigt sich jedoch, dass S. während seines Besuchs in England Heinrich lediglich das imago geschenkt haben kann, da er die Herzreliquie im Jahr 1416 noch nicht besaß und sie frühestens im Herbst 1417 erwarb. Dies lässt sich auch mit dem oben zitierten Oxforder Chronicon Regum Angliae in Einklang bringen, wo ausdrücklich betont wird, dass das Herz "danach" (postea) geschenkt wurde, was evt. auf einen längeren Zeitabstand hindeuten könnte. Die späteren Chroniken verbanden jedoch beide Gaben – das imago sowie das Herz – mit der Englandreise S.s, was auch von der Forschung übernommen wurde.28

Die Vorgeschichte der Herzreliquie lässt sich ins niedersächsische Kloster Marienrode bei Hildesheim zurückverfolgen, wo das Herz bis zur zweiten Hälfte des 14. Jh.s aufbewahrt wurde.29 Nachdem das Kloster in finanzielle Not geraten war, gelang es K. Karl IV. im Jahr 1377, im Gegenzug für dem Kloster gewährte Finanzhilfe die Herzreliquie zu erwerben.30 Sie wurde wahrscheinlich noch zu Karls Lebzeiten dem Reliquienschatz der Johannes-Kapelle auf der brandenburgischen Burg Tangermünde eingegliedert, bis Markgraf Jost sie mit anderen Reliquien nach Mähren überführte.31

Es ist fraglich, wo in Mähren die Georgsreliquie aufbewahrt wurde und was nach Josts Tod mit ihr geschah. Möglicherweise blieb sie in Mähren, oder aber sie wurde von Kg. Wenzel nach Prag überführt.32 Im Jahr 1417 war sie jedenfalls im Besitz Wenzels, sodass S. versuchen konnte, sie durch dessen ungenannten Höfling zu erwerben.

Ebenfalls fraglich ist, welches Ziel S. dabei verfolgte. Eventuell wollte er den Status quo wiederherstellen und die Reliquie nach Tangermünde zurück bringen, was jedoch hinsichtlich der Verpfändung der Mark an Friedrich von Zollern eher unwahrscheinlich scheint. Vielmehr dürfte er selbst an der Erlangung der Georgsreliquie Interesse gehabt haben, was im Hinblick auf den durch ihn gegründeten Drachenorden zu vermuten ist.33 S. könnte weiters schon damals geplant haben, Heinrich V. (neuerlich) zu beschenken, dem er schließlich früher oder später die Georgsreliquie sandte. Diese Fragen lassen sich jedoch ohne Kenntnis des genauen Zeitpunkts, zu dem S. das Herz des hl. Georg erwarb bzw. zu dem diese Reliquie tatsächlich in England eintraf, nicht beantworten.

Anmerkungen

  1. 1Die Jahreszahl kann aus dem Itinerar S.s abgeleitet werden, da er den 24. August nur im Jahr 1417 in Konstanz verbrachte (siehe dazu Hoensch – Kees, Itinerar, S. 97–98; Engel – C. Tóth, Itineraria, S. 101). Diese Datierung unterstützt auch das angegebene römische Regierungsjahr (das ungarische Regierungsjahr ist hingegen falsch wiedergegeben) sowie die historischen Umstände.
  2. 2Die Angaben über die Regierungsjahre S.s sind in der Abschrift unvollständig und teilweise falsch; sie lauten anno regnorum XIII Romanorum VII. Zwischen regnorum und XIII fehlen die Wörter nostrorum Ungarie, die ungarischen Regierungsjahre sind falsch.
  3. 3Hier ist die Seeschlacht zwischen der englischen Marine und der in französischem Auftrag die Seinemündung bewachenden genuesischen Flotte gemeint, die am 29. Juni 1417 im Vorfeld des Kriegszuges Heinrichs V. in Frankreich stattfand. Die Engländer unter John Earl of Huntingdon besiegten die Genuesen und sicherten den Ärmelkanal für die Ausschiffung des kgl.en Heeres (siehe dazu Allmand, Henry V, S. 113).
  4. 4An dieser Stelle liegt wahrscheinlich ein Schreibfehler des Kopisten vor. Im Original dürfte es anstelle von "Bastard von Burgund" eher "Bastard von Bourbon" geheißen haben. Während der Seeschlacht zwischen Engländer und Genuesen im Juni 1417 wurde nämlich ein Sohn des Herzogs Johann I. von Bourbon gefangen genommen, der die genuesische Flotte kommandierte (Allmand, Henry V, S. 113); dabei handelte sich wohl um einen der illegitimen Söhne Johanns. Über die Teilnahme eines Bastards von Burgund an den Kampfhandlungen in der Normandie ist nichts bekannt. Herzog Johann Ohnefurcht von Burgund war jedenfalls ein englischer Verbündeter und belagerte während der Ausschiffung Heinrichs V. in die Normandie Paris (ebd., S. 118–119).
  5. 5Vgl. das oben rekonstruierte Dep. Nr. 9.
  6. 6Zum verlorenen Brief an Wenzel siehe das unten rekonstruierte Dep. Nr. 11. Die Briefe an die Ratgeber können wohl mit jenem Manifest S.s identisch sein, das die Kanzlei S.s am 4. September 1417 an verschiedene Empfänger in Böhmen expedierte (RI XI, Nr. 2544; ediert u. a. bei Palacky, Documenta, S. 659–663, Nr. 112; und zuletzt bei Elbel, Neznámý list, S. 528–533, Nr. 2), oder es handelte sich um einen weiteren Brief, da zwischen der Ausfertigung des oben regestierten Briefes und der des Manifestes vom 4. September immerhin 11 Tage liegen.
  7. 7Bartoš, České dějiny, II/7, S. 49, Anm. 3; siehe auch RI XI, Nr. 2605.
  8. 8Vgl. das unten rekonstruierte Dep. Nr. 11.
  9. 9Siehe Hoensch – Kees, Itinerar, S. 97; Engel – C. Tóth, Itineraria, S. 101; Hoensch, Sigismund, S. 237; Péporté, Emperor, S. 67.
  10. 10Zum Erbvertrag zwischen Karl IV. und Wenzel I. siehe RI VIII, Nr. 5863b und Kavka, Vláda Karla IV., II, S. 223–224. Zur Übernahme der herzoglichen Regierung durch Kg. Wenzel siehe Bartoš, České dějiny, II/6, S. 61–62; Spévacek, Václav IV., S. 177–178.
  11. 11CDM XI, S. 407–409, Nr. 467; siehe auch Spévacek, Václav IV., S. 190, Anm. 5; Meznik, Lucemburská Morava, S. 232–234; Štepán, Jošt, S. 244.
  12. 12Bei Bartoš, České dějiny, II/6, S. 196–197; von Spévacek, Václav IV., S. 342, sowie Meznik, Lucemburská Morava, S. 281–282, fehlerhaft als Verkauf betrachtet; korrekt bei Štepán, Jošt, S. 537–538, der die luxemburgischen und französischen Quellen zu diesem Geschäft detailliert analysierte.
  13. 13CDM XIII, S. 297–299, Nr. 295; Spévacek, Václav IV., S. 350; Meznik, Lucemburská Morava, S. 283; Štepán, Jošt, S. 561.
  14. 14Meznik, Lucemburská Morava, S. 300; Štepán, Jošt, S. 618–619.
  15. 15CDM XIV, S. 30–35, Nr. 27; siehe Bartoš, České dějiny, II/6, S. 294–295; Spévacek, Václav IV., S. 399; Štepán, Jošt, S. 535–536.
  16. 16RI XI, Nr. 212. Zur Burgund- und Luxemburgpolitik S.s nach 1411 siehe Hoensch, Sigismund, S. 177–180; Péporté, Emperor, S. 63–66.
  17. 17RI XI, Nr. 720.
  18. 18Zum Tod Antons von Brabant in der Schlacht bei Azincourt siehe zuletzt Barker, Agincourt, S. 330–331; Curry, Agincourt, S. 219. Zum Wandel der Luxemburgpolitik S.s nach dem Tod Antons s. Hoensch, Sigismund, S. 236; Péporté, Emperor, S. 66.
  19. 19AKČ V, S. 165, Nr. 266.
  20. 20Siehe Hoensch, Sigismund, S. 272; Péporté, Emperor, S. 66–67.
  21. 21Zum gescheiterten Vermittlungsversuch S.s zwischen Frankreich und England und zum Vertrag von Canterbury siehe Caro, Bündnis; Baum, Sigismund, S. 132–137; Hoensch, Sigismund, S. 225–237; Kintzinger, Westbindungen, S. 85–112; Bárány, Anglo-Luxembourg relations, S. 47–49. Zum Aufenthalt S.s in England siehe Schwedler, Herrschertreffen, S. 125–134.
  22. 22Siehe RTA VII, S. 340–341, Nr. 227; RI XI, Nr. 2134. Zur Politik S.s gegenüber Frankreich und England im Jahr 1417 siehe vor allem Hoensch, Sigismund, S. 268–270; Kintzinger, Westbindungen, S. 112–124; Bárány, Anglo-Luxembourg relations, S. 49–54.
  23. 23RTA VII, S. 351–359, Nr. 237, hier S. 353, Punkt 6.
  24. 24In ähnlichem Sinn schrieb S. übrigens bereits am 4. August 1417 an Kg. Heinrich V. (siehe Caro, Kanzlei, S. 128–130, Nr. 44; RI XI, Nr. 2501), wobei er ankündigte, sich am 1. Mai 1418 in fronteriis seu finibus regni Francie befinden zu wollen.
  25. 25Die Ratifikation vom 2. Mai 1417 siehe in RTA VII, S. 341–344, Nr. 228; RI XI, Nr. 2236.
  26. 26St Albans Chronicle, hg. Taylor u. a., S. 688.
  27. 27Chronicon Regum Angliae, Jesus College Oxford, MS 29; die zitierte Passage gedruckt bei Kingsford, Legend, S. 751.
  28. 28Von den jüngeren Arbeiten siehe Simms, Visit, S. 22–23; Hoensch, Sigismund, S. 230; Bárány, Joint effort, S. 90; Schwedler, Herrschertreffen, S. 460–461, wo die diesbezüglichen chronikalischen Quellen aufgelistet werden.
  29. 29Siehe Hinrici de Bernten Chronicon Marienrode, hg. Leibniz, S. 442; Bauch, Divina favente clemencia, S. 626 und an anderen Stellen. Die gängige Lexikonliteratur führt die Hildesheimer Herzreliquie nicht an – siehe Lucchesi Palli, Art. Georg, I, Sp. 366; Braunfels, Art. Georg, II, Sp. 374–375; Steimer, Lexikon der Heiligen, I, Sp. 557–561.
  30. 30Hinrici de Bernten Chronicon Marienrode, hg. Leibniz, S. 442: Tempore hujus abbatis Hinrici facta est alienatio reliquiarum beati Georgii de monasterio nostro hoc modo. Nam Carolus quartus Romanorum imperator, qui tunc tenuit curiam in Tangermunda super Albim, audiens desolationem lamentabilem hujus monasterii nostri propter nimietatem debitorum, simulque de reliquiis beati Georgii martyris, quas ecclesia nostra ab antiquo possidebat, petiit dominum Hinricum abbatem et dominum Gerardum episcopum Hildeshemensem pro hujusmodi reliquiis, ut sibi darentur. Erant autem reliquiae istae cor et lancea ejusdem martyris. Quas cum tandem de consensu Conventus et abbatum ordinis consilioque domini Gerardi episcopi imperator oblatas humiliter acceptasset […]. Obtulit idem serenissimus imperator pro remedio animae suae, suorumque progenitorum propter Deum ad perpetuam memoriam monasterio nostro trecentas sexagenas grossorum Pragensium pro recuperandis veteribus possessionibus vel novis perpetuo comparandis […].
  31. 31Über diese translatio berichtet eine nach Josts Tod in Brandenburg entstandene Liste der nach Mähren verschleppten Reliquien – siehe CDBrand I/16, S. 40, Nr. 45: […] Item Cor sancti Georgii in parva monstrancia pendente in cathena argentea. […] Suprascriptas reliquias exceptis aliis, quorum nomina ignoramus, dominus Jodocus marchio Moravie pie defunctus de castro Tangermunde alienavit et ad Moraviam deportavit in detrimentum ecclesie Tangermundensis magnum etc.
  32. 32In Prag befand sich sonst eine Armreliquie des hl. Georg in einem entsprechenden Reliquiar im St. Georgskloster in der Prager Burg – siehe Otavský, Art. Reliquiar.
  33. 33Zum Drachenorden siehe zuletzt Graus, Dračí rád; ders., Rád draka; Kruse – Paravicini – Ranft, Ritterorden, S. 230–247; Feder, Die ritterliche ungarische Gesellschaft; D’Arcy-Boulton, The Knights, S. 348–355; Lővei, Hoforden; Popović, The Order.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d5c7316d-c2b9-4fb7-a8f2-54df7dfb4667
(Abgerufen am 19.03.2024).