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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. ordnet an, dass Erkinger von Seinsheim den jährlichen Zins von 300 Schock böhmischer Groschen vom Münzhof in Kuttenberg beziehen soll. Falls die Auszahlung sich irgendwie verzögert, soll die Geldsumme von den Einkünften des Forstamtes im Kg.reich Böhmen abgeführt werden.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Verpfändungsurk. S.s vom 9. September 1422 (siehe Reg. Nr. 64), durch die dieser Zins von S. erneut bestätigt wird.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 61, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cdd75cd1-3cea-43f9-a9f3-fdf623a71305
(Abgerufen am 28.03.2024).