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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. gebietet aufgrund der Klage des edlen Heinrich von Plauen (Plawen), wonach seine, S.s, Stadt Budweis Heinrich eine Geldsumme schuldig ist und die Zahlung lange Zeit verweigert hat, obwohl Heinrich über die Schulden Siegelurkk. von der Stadt besitzt (des er ewer und ewer stadt vergesigelte brive hat), dem Bürgermeister, dem Stadtrat und allen Bürgern dieser Stadt, am 11. Juni (uff die nechstkumfftige Pfingsten) vor ihm, S. zu erscheinen, ihm eine Auskunft (kunthschaft) darüber zu erteilen und Urkk. vorzuzeigen, die ihnen nutzbar für die Sache zu sein scheinen (ir zugeniessen meynet), oder ihre Bevollmächtigten zu senden (oder ewer volle macht sendet) und sich wegen dieser Schuld zu verantworten, wobei S. ihnen versichert, dass die Budweiser Stadtrechte gewahrt werden (bey beheltnusz ewers rechten) (nach Kop.).

Originaldatierung:
am suntag vor sant Pauls tag, XXXVII – XIIII – 4
Kanzleivermerke:
KV: Ad mandatum domini regis Johannes episcopus Zagrabiensis cancellarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.1 ‒ Kop. dt.: einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in ANM Praha, Bestand C – Muzejní diplomatář, sub dato (B). ‒ Altes Reg.: lat. Kurzreg. im Urk.-verzeichnis von 1931 in SOA Třeboň ‒ SOkA České Budějovice, Bestand AM České Budějovice, Kart. 4, Sign. VI/3, Regestrum litterarum civitatem Budweis concernentium, in Archivo Musaei Nationalis Hungarici conservatarum, pag. 8 (C).

Reg.: RI XI, Nr. 5754.

Lit.: Kaar, Stadt, S. 279.

Kommentar

Die Bevollmächtigten der Stadt Budweis erschienen tatsächlich im Juni 1424 vor S.; der Streit wurde allerdings durch S. vertagt (siehe Reg. Nr. 92). Zum weiteren Verlauf des Streites siehe Kommentar zu Reg. Nr. 140.

Anmerkungen

  1. 1Das Orig. befand sich im 19. Jh. im Budweiser Stadtarchiv, wurde aber nach einem Archivraub vom Ungarischen Nationalmuseum angekauft und bis zum Zweiten Weltkrieg im dessen Archiv aufbewahrt. Während des Krieges wurde das Stück vernichtet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 86, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cc9ebc50-1256-4ca6-8b9c-166a9a57e911
(Abgerufen am 28.03.2024).