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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. verpfändet Johann Předbor von Radešín die Dörfer des Klosters Mühlhausen Klisín, Klisinec mit dem Hof, Jetětice und Hostovnice mit allen Nutzen, Einkünften und Zubehör für 400 ung. Gulden zum Ausgleich der Schäden, die Johann bei der Belagerung der Burg Karlstein erlitten hat, sowie dafür, dass Johann zweimal gefangen genommen worden ist. S. legt fest, dass Johann die Dörfer so lange innehaben und nutzen soll, bis er, seine Nachfolger als böhmische Kgg. oder die, die dafür zuständig sein werden, die Dörfer von diesem auszulösen, woraufhin Johann die Dörfer mit allem Zubehör ohne Hindernis zurückerstatten soll.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. ‒ Dep.: Ergibt sich aus der Urk. Johann Předbors von Radešín vom 11. November 1463 ( XV, S. 310, Nr. 28), deren Orig. in SOA Třeboň, Bestand Velkostatek Orlík nad Vltavou, Inv. Nr. 54, Sign. I A α 16, erhalten ist.

Lit.: Sedláček, Hrady, VII, S. 79 (zum Jahr 1437); Šimunek, Správní systém, S. 61–62 (zum Jahr 1437).

Kommentar

Johann Předbor von Radešín erkannte am 11. November 1463 an, dass Johann von Rosenberg die verpfändeten Dörfer für die Summe 400 ung. Gulden von ihm ausgelöst hatte. Johann Předbor von Radešín konnte dem neuen Pfandinhaber S.s Verpfändungsurk. jedoch laut seiner Urk. nicht übergeben, da sie beim Sturz eines gewissen Heinrich, der die Urk. überbringen sollte, vom Pferd in einem Fluss verloren gegangen war.

Die verlorene Urk. könnte um einiges nach November 1422 ausgestellt worden sein. Am 8. November 1422 schloss die belagerte Karlsteiner Besatzung mit Sigismund Korybut und den Pragern einen Waffenstillstand. Unter den Verteidigern wurde damals auch Johann Předbor von Radešín [d. Ä.], der Vater des Empfängers der Urk., erwähnt.2 Er verstarb am 6. Juli 1430 in Karlstein,3 seine Söhne Johann Předbor und Pešík dienten weiter in Karlstein. Pešík erhielt am 23. Oktober 1436 für seine Dienste und erlittenen Schäden eine Verpfändungsurk. über die Güter des Klosters Königsaal.4 Die Urk. für Johann Předbor von Radešín dürfte höchstwahrscheinlich ebenfalls am 23. Oktober 1436 ausgestellt worden sein, da von diesem Tag mehrere Verpfändungsurkk. nicht nur für Pešík sondern auch für andere Karlsteiner Söldner unter ähnlichen Bedingungen und mit dem Ersatz der bei der Verteidigung der Burg erlittenen Schäden erhalten geblieben sind.5

Anmerkungen

  1. 1Die Urk. kann erst nach der ersten Belagerung der Burg Karlstein von Mai bis November 1422 (vgl. Čornej, Velké dějiny V., S. 317–318) ausgestellt worden sein, da S. mit dieser Urk. die Schäden ersetzte, die Johann bei der Verteidigung dieser Burg erlitten hatte. Den Terminus ante quem bildet der Todestag S.s. Sie wurde aber höchstwahrscheinlich am 23. Oktober 1436 ausgestellt, vgl. dazu den Kommentar.
  2. 2 VI, S. 407–408, Nr. 10.
  3. 3Kronika Bartoška z Drahonic, hg. Goll, S. 603.
  4. 4RI XI, Nr. 11490.
  5. 5Siehe z. B. RI XI, Nr. 11486, 11487, 11492, 11495, 11497, 12141.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 231, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c7456f3a-86d7-4860-a131-8c91e730df03
(Abgerufen am 29.03.2024).