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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. teilt allen seinen Getreuen, denen seine Ehre, Würde und Erhöhung besonders große Freude bereitet, mit Freude (frölich und begirlich) mit, dass er am 22. November 1431 (am donerstag vor sanndt Katherein) prachtvoll (löblichen und mit grosser czirde) in Mailand eingezogen ist und anschließend am 25. November (am suntag, derselben heiligen sanndt Katherein tag) desselben Jahres in der Basilika des Klosters Santʼ Ambrogio (in sanndt Ambrosius münster zu Meylan) in Gottes Namen würdevoll gekrönt worden ist, und zwar in Anwesenheit so vieler Erzbischöfe, Bischöfe, Prälaten, Fürsten, Grafen, Edelleute (edler) und Bürger aus Italien (auß Welischen lannden) ebenso wie der Gesandten mancher Kgg. Fürsten und Herren, dass davon viel ausführlicher zu schreiben wäre. Im Übrigen geht es ihm auch in anderen Angelegenheiten gut, durch Gottes Gnade und auch durch Hilfe, Rat und Förderungen seines Sohnes und Fürsten, des Herzogs [Philipp Maria Visconti] von Mailand (Meylan), der sich Kg. und Reich stets gehorsam und nach seinem Vermögen dienstwillig erwiesen hat. Der Herzog hat ihm geraten, nach Rom aufzubrechen und dort die Kaiserkrönung in vollendeter Form zu empfangen (das wir gerichtes für uns gen Rome, unser keiserliche krone volkümmenlicher czu enpfahen, zihen sullen). Dazu will ihm der Herzog von Mailand eine ausreichende Zahl seiner Leute (volkes) und seiner Ritterschaft zur Verfügung stellen und ihn sicher dorthin und wieder zurück begleiten. Da der Herzog sich so hilfreich erzeigt, wollen Kg. und Reich ihm auch ihre Dankbarkeit beweisen. Deshalb wird er, S. in den nächsten Wochen in die auf dem Weg nach Rom liegende Stadt Piacenza (Platzentz) ziehen und dort mit dem Herzog persönlich zusammentreffen, um die entsprechenden [Krönungs-]Angelegenheiten mit diesem definitiv (endlich) zu vereinbaren. Von den folgenden Ereignissen wird S. seine Getreuen benachrichtigen, damit große Freude über die [ksl.e] Ehre und Würde daraus entspringen kann (von sulicher eren und wurden euch und allen des riches getrewen billichen grosse freude zu nemen sein). Schließlich sollen diese seine Getreuen gemeinsam mit dem Kg. auf den Allmächtigen vertrauen, dass Gott seinem Vorhaben durch seine heilige Gnade eine glückliche Fügung zuteil werden lassen wird, damit S. binnen kurzem (kurtzlich) mit Freude, Ehre und Nutzen für das Heilige Reich wieder zu seinen Getreuen zurückkehren (wider czu euch komen) kann (nach Kop.).1

Originaldatierung:
an montag nach sanndt Nicolaus tag, XLV ‒ XXII ‒ XII
Kanzleivermerke:
KV: Ad mandatum domini regis Caspar Sligk (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. ‒ Kop. dt.: gleichzeitige Abschrift in SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov, Bestand RA Schwarzenberků Hluboká nad Vltavou, Akten, Fasc. 277 (B).

Anmerkungen

  1. 1Siehe weiters Baum, Sigismund, S. 235–239 und Hoensch, Sigismund, S. 376.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 148, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c60a9a1d-469c-42dd-9b2d-91408d5869b1
(Abgerufen am 29.03.2024).