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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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K. S. teilt dem edlen Ulrich von Rosenberg mit, dass er dessen zwei Briefe von dessen Boten empfangen und in allen Punkten wohl vernommen hat.2 Die Nachricht, dass die Taboriten Lomnitz [an der Lainsitz] [an Ulrich] mit allen Huldigungen übergeben haben (kterakť jsú Táboři Lomnicze sstúpili i holdy propustili), hat er gerne gehört, weil ihn alles freut, was Ulrich Nutzen bringen kann; S. wird Ulrich in solchen Angelegenheiten immer unterstützen, so gut er nur kann (to sme rádi slyšali, neb cožby tobě k požitku bylo, tohoť bychom vždy dobře přáli a k tomu pomohli, kdež bychom mohli). Da Ulrich S. gebeten hat, seiner alten Dienste eingedenk zu sein und sein Verderben zu berücksichtigen (abychme na tvú starú složbu spomínali a tvú záhubu opatřili), versichert ihn S. dass er dessen treue Dienste nicht vergessen hat, sondern sie sich stets vor Augen hält. Er lässt Ulrich allerdings wissen, dass er in der letzten Zeit sehr viel Geld beschaffen musste, um sein Kg.reich [Böhmen] zu befrieden; Ulrich muss daher verstehen, dass S. deswegen für dessen Angelegenheiten nicht so viel tun kann, wie er sich wünscht. Jetzt verhandelt er aber mit den böhmischen Landherren (se pány czeskymi) und anderen guten Leuten, deren Gesandtschaft sich bei ihm aufhält, und hofft, dass die [böhmischen] Angelegenheiten bald ein gutes Ende nehmen werden und er bei seinen Leuten in Böhmen sein kann (u vás v Czechach budem); S. wird Ulrich davon noch ausführlicher schreiben. Sobald S. nach Böhmen gekommen ist, wird er mit Ulrich über dessen Angelegenheiten sprechen und sich mit diesen beschäftigen. Schließlich äußert sich S. zu den in Ulrichs Brief erwähnten Streitigkeiten zwischen diesem und Burian [von Gutenstein] sowie zum Waffenstillstand zwischen den beiden. Alles, was Burian oder dessen Leute gegen die kgl.en Befehle unternehmen, tut S. sehr leid (pak jakož si nám psal o Buryana a o tom příměří mezi vámi etc. co by Buryan neb ti jeho učinili mimo naše přikázánie, to by nám žel bylo). Ulrich soll sich seinerseits besser benehmen; S. wird [Burian] noch schreiben und die Einhaltung des Waffenstillstandes befehlen (ale pro to vždy učiň své lepšie, neb my opět napíšem a přikážem, aby příměřie držáno bylo).3

Originaldatierung:
na den swate Barbory panny, XLIX – XXVI – XVI – 3
Kanzleivermerke:
KVr: Ad mandatum domini imperatoris Gaspar Slick miles cancellarius. – KVv: Ohne RV. – Adrese verso: Nobili Vlrico de Rozemberg fideli nostro dilecto.

Überlieferung/Literatur

Orig. Pap. tsch. litterae clausae mit Fragmenten eines verso aufgedrückten roten Verschlusssiegels (Posse 18/1) unter Papieroblate, in SOA Třeboň, Bestand Velkostatek Třeboň, Sign. I A 1 A α Nr. 10a (A). – Kop. tsch.: einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in SOA Třeboň, Bestand Historica Třeboň, Sign. 361 (B); einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in ANM Praha, Bestand C – Muzejní diplomatář, sub dato (C).

Ed.: VI, S. 434–435, Nr. 38; XIV, S. 6–7, Nr. 1483; LOR I, S. 194–195, Nr. 286.

Reg.: Palacky, Urkundliche Beiträge, II, S. 518, Nr. 42 (dt.); RI XI, Nr. 11223.

Lit.: Schmidt, Südböhmen, S. 349.

Kommentar

Das von den Taboriten beherrschte Lomnitz an der Lainsitz wurde vom Frühjahr bis zum Herbst 1435 von einem Heer Ulrichs von Rosenberg belagert.4 Die Lomnitzer Besatzung kapitulierte erst nach einer neunmonatigen Einschließung. Ulrich ließ die Festung umgehend niederreißen, um eine von dieser ausgehende neuerliche Bedrohung zu unterbinden. Am 12. November schloss Ulrich mit dem Hauptmann Friedrich von Straßnitz, dem Bürgermeister und der ganzen Gemeinde von Tabor ein Abkommen über die Abtretung von Lomnitz.5 Dem widersprach allerdings Johann [IV.] von Neuhaus und Teltsch, der Lomnitz als sein Erbe betrachtete,6 weil es einst durch S. seinem Vater Johann [III.] von Neuhaus verpfändet worden war.7 Johann wurde auch von seinem einflussreichen Verwandten Meinhard von Neuhaus unterstützt,8 doch Ulrich wollte diese Ansprüche keineswegs anerkennen und argumentierte mit den hohen Kosten der Belagerung, die er im Interesse des Landes unternommen, und bei der ihm die Herren von Neuhaus keinen Beistand geleistet hätten.9 Der Brief S.s könnte also – falls er echt ist – als Anerkennung der rosenbergischen Ansprüche durch S. gedeutet werden, die aber jedenfalls nicht dauernd war. Im Jahr 1437 verpfändete S. das Gut Lomnitz an Johann von [Sezimovo] Ústí10 als Entschädigung für die Erhebung Tabors zur kgl.en Stadt und forderte Ulrich von Rosenberg auf, Lomnitz an diesen abzutreten.11

Wie bereits angedeutet ist der Brief nicht ganz unverdächtig. Auffällig ist neben dem ungewöhnlichen Lob Ulrichs besonders die Behauptung S.s, dass ihn alles freue, was Ulrich Nutzen bringt, denn in anderen Briefen verhielt sich S. Ulrichs Eroberungen und Usurpationen gegenüber eher zurückhaltend oder kritisch und verteidigte die Rechte der eigentlichen Besitzer. Es ist aber durchaus möglich, dass S. in diesem Fall doch einen anderen Standpunkt vertrat, weil er offensichtlich infolge der früheren Übergabe von Lomnitz durch die von Neuhaus an die Taboriten der alten Pfandschaft keine Rechtskraft mehr zusprach. Die Echtheit des Siegels lässt sich im Hinblick auf dessen fragmentarische Überlieferung nicht überprüfen; es ist aber nicht bekannt, dass Ulrich auch zu diesem Siegeltyp über ein (gefälschtes) Typar verfügt hätte.12

Anmerkungen

  1. 1Das Jahr ergibt sich aus den Regierungsjahren.
  2. 2Beide Briefe Ulrichs sind Depp.
  3. 3Vom Dezember 1435 ist kein Brief S.s an Burian von Gutenstein überliefert. Ein Dep. lässt sich hier aber nicht rekonstruieren, da wir nicht wissen, ob S. den angekündigten Brief tatsächlich ausfertigen ließ.
  4. 4Zu Belagerung und Inbesitznahme von Lomnitz durch Ulrich siehe Kubíková, Oldřich II., S. 76; Šimunek, Správní systém, S. 58–59.
  5. 5LOR I, S. 190–191, Nr. 279.
  6. 6Ebd., S. 191, Nr. 280.
  7. 7Siehe Reg. Nr. 29.
  8. 8LOR I, S. 191–192, Nr. 281.
  9. 9Ebd., S. 192, Nr. 282 und 283.
  10. 10 I, S. 497, Nr. 13, bzw. RI XI, Nr. 11736.
  11. 11Siehe Reg. Nr. 216.
  12. 12Zu den Siegelfälschungen Ulrichs siehe Maráz, K problematice padělání.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bce689fd-5841-4f18-9d9d-c9be91d4118d
(Abgerufen am 28.03.2024).