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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. schreibt seinem Bruder Kg. Wenzel IV. in Sachen von dessen Hussitenpolitik. Er versichert ihm, sich sofort mit ihm treffen zu wollen, sobald ein neuer Papst gewählt würde.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Brief S.s für einen ungenannten böhmischen Adeligen aus der Umgebung Kg. Wenzels vom 24. August 1417, in dem S. seine Zusage erneuerte, nach der Papstwahl mit Wenzel zusammentreffen zu wollen, und betonte, dies Wenzel schon durch [den Boten?] Věneček geschrieben zu haben (siehe Reg. Nr. 10).

Kommentar

Das oben rekonstruierte Dep. war Bestandteil einer diplomatischen Offensive S.s Wenzel gegenüber, die S. in den Jahren 1416–1419 entwickelte, um Wenzel zu einer Änderung seiner passiven, fast neutralen Hussitenpolitik zu veranlassen. Wenzel wurde in dieser Zeit von den Konzilsvätern für einen Förderer der Hussiten gehalten und es bestand die Gefahr, dass das Konzil auch gegen ihn einen kanonischen Prozess eröffnen könnte. S. versuchte, diese Pläne möglichst lange zu verzögern, da er sich der Folgen eines solchen Schrittes für die ganze Böhmische Krone und das Haus Luxemburg bewusst war.

Die Identität Věnečeks bleibt unbekannt; man kann bloß vermuten, dass es sich um einen Boten oder Gesandten S.s oder Wenzels handelte. Es ist allerdings bekannt, dass eine Gesandtschaft Wenzels Ende Juni 1417 S. in Konstanz besuchte, um ihm die Einleitung effektiver Maßnahmen gegen die Häresie zu versprechen.2 Da wir über keine weitere Gesandtschaft Wenzels nach Konstanz bzw. S.s nach Böhmen bis Ende August 1417 erfahren, lässt sich vermuten, dass S. den oben regestierten verlorenen Brief an Wenzel eben nach dieser Gesandtschaft schicken konnte.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung sowie den Kommentar.
  2. 2Diese Gesandtschaft erwähnt S. in seinem am 4. September 1417 an die Böhmen gerichteten Manifest (RI XI, Nr. 2544; ediert u. a. bei Palacky, Documenta, S. 659–663, Nr. 112, und zuletzt bei Elbel, Neznámý list, S. 528–533, Nr. 2), das größtenteils auch in einen Brief desselben Datums an Bischof Johann von Leitomischl übernommen wurde (ediert bei Elbel, Neznámý list, S. 526–528, Nr. 1). In beiden Texten beschwert sich S., dass er non obstantibus oblacionibus nobis per nuncios fratris nostri factis de non offendendo clerum et non faciendo aliquas contra statum ecclesiasticum novitates von weiteren schändlichen Taten der böhmischen Ketzer erfahren und Wenzel offensichtlich keine genügenden gegenhussitischen Maßnahmen getroffen habe. Dass die Gesandten Wenzels um den 20. Juni 1417 in Konstanz anlangten, ergibt sich aus der Urk. S.s für die Stadt Eger vom 26. Juni 1417, in der sich S. ebenfalls auf die Gesandtschaft Wenzels berief: als dann das der allerdurchluchtigiste furste und herre kunig Wenczlaw, unser vorgenante liber bruder, in sinen briefen und durch sin erbere botschaft ouch an uns sunderlich begeret hat (SOkA Cheb, Bestand AM Cheb, Urk. Nr. 364; CIM II, S. 1175, Nr. 870). Die Gesandten Wenzels trafen sicher nicht lange vor dem 20. Juni in Konstanz ein, da noch am 19. Mai 1417 ein persönliches Treffen zwischen S. und Wenzel beabsichtigt war (wie ein diesbezügliches Mandat Wenzels an den Budweiser Stadtrat beweist, siehe Tomek, Dějepis, III, S. 618) und erst nach S.s Absage dieses Treffens eine Gesandtschaft Wenzels nach Konstanz abgeordnet wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b297aad7-42ec-42d9-ae57-2cdb58032463
(Abgerufen am 19.03.2024).