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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. gebietet Heinrich von Plauen, in Angelegenheit dessen Streitfällen mit dem Städten Budweis, Brüx und Kaaden vor ihm [am 11. Juni] zu erscheinen.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Mandat S.s an die Stadt Budweis vom 14. Juli 1424 (siehe Reg. Nr. 92), in dem frühere Ladungen aller Parteien im Streit zwischen Budweis, Brüx und Kaaden einerseits und Heinrich von Plauen andererseits erwähnt werden. Die Ladung für Budweis vom 23. Januar ist überliefert und gibt als Gerichtstermin den 11. Juni an (siehe Reg. Nr. 86). Es lässt sich also vermuten, dass auch die übrigen Parteien am bzw. um den 23. Januar und für den 11. Juni geladen wurden.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 87, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b108c415-321e-45eb-b63c-69e1fc98601c
(Abgerufen am 29.03.2024).