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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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K. S. verschreibt (zapsali sme) mit wohlbedachtem Mut und gutem Rat seiner Landherren (s radú naší pánskú) Johann Smil von Křemže (statečného Jana řečeného Smilek z Cremzie) die dem Wyschehrader Kapitel (canovnicstvie wissehradskeho) gehörenden Dörfer Heřmaň (Herzman), Humňany (Humnyani), Štětice (Styeticze), Malešice (Malessicze)1 mit Zinsen und voller Herrschaft (s úroky a s plným panstvím) um eine Schuldsumme von 350 Schock Prager Groschen, welche S. für den Erwerb von Smils Erbgütern (pravým trhem stržili a kúpili […] v dluhú za to jeho dědictvie), nämlich die Festung Dražice (Drazicze tvrz)2 samt Dörfern und allem Zubehör, bezahlen soll. Johann Smil soll die genannten Güter ohne jedes Hindernis seitens S.s, von dessen Nachfolgern oder jeglicher Personen genießen. Wenn aber S. oder seine Nachfolger die verpfändeten Dörfer auslösen wollen und Smil unter Wahrung einer halbjährigen Kündigungsfrist die gesamte Pfandsumme ausbezahlt haben, dann soll Smil diese Dörfer unverzüglich zurückerstatten. Dabei sollen Smil die Kosten für die Anlage eines Fischteichs, soferne dieser sie durch Aussagen der Nachbarn belegen kann (to cožby na dielo toho ribnika vynaložil, ježtoby svědomím krajian tudiež vuokoly přísedicích to pokázal), erstattet werden. Des Weiteren gewährt S. Smil das Recht, die verpfändeten Güter jedermann unter denselben Bedingungen weiter zu schenken, zu verpfänden, zu tauschen oder zu verkaufen (dáti, zastaviti, směniti nebo prodati). Schließlich sollen auch diejenigen die durch diese Urk. gewährten Rechte genießen, die die Urk. mit Smils gutem Willen innehaben werden.

Originaldatierung:
w sobotu po swate Trogiczi, 51 – 27 – 17 – 5
Kanzleivermerke:
KVr: Ad relacionem Johannis de Cunwald subcamerarii. – KVv: Ohne RV.

Überlieferung/Literatur

Reg.: Beneš – Beránek, Soupis, I/1/2, S. 221, Nr. 885 (tsch., ohne Fälschungsverdacht).3

Lit.: Kubíková, Březanův soupis, S. 80, 85; dies., Březanovo uspořádání, S. 102; Bar, Neznámá falza, S. 94–109.

Kommentar

Angebliches Orig. Perg. tsch. mit wachsfarbenem doppelseitigen Majestätssiegel (Posse 17/1–2) am Perg.-streifen,4 in SOA Třeboň, Bestand Velkostatek Protivín, Inv. Nr. 3, Sign. I A α Nr. 29 (A).

Das angebliche Orig. ist in der Forschung lange Zeit fast unberücksichtigt geblieben5 und wurde erst durch Recherchen im Wittingauer Archiv "wiederentdeckt". Die Fälschung gibt sich als solche recht eindeutig durch den unregelmäßigen Zeilenabstand und die nicht kanzleimäßige Schrift zu erkennen, wobei sichtlich eine – allerdings wenig geglückte – Nachahmung der Schrift und des Wortlauts der echten Urk. mit derselben Datierung (1. Juni 1437) für Johann Smil von Křemže versucht wurde (vgl. Reg. Nr. 211). In der echten Urk. werden bestimmte Dörfer des Goldenkroner Klosters und der Wyschehrader Kapitel dem Ritter Johann Smil um 300 Schock böhmischer Groschen verschrieben.

Das echte Vorbild wurde von Wenzel von Buchau mit den für seine Hand typischen Initialen in der ersten Zeile geschrieben, die in der Fälschung nur sehr ungeschickt nachgeahmt wurden.6 Von den vier Initialen der Vorlage vermochte der Fälscher lediglich zwei und diese ohne großen Erfolg zu imitieren.7 Warum die Fälschung nicht mit größerer Sorgfalt ausgefertigt wurde, lässt sich nicht ermitteln. Eindeutig ist lediglich festzustellen, dass die genannte echte Vorlage benützt worden sein muss. Ferner weicht die Fälschung von der echten Urk. noch in den folgenden drei Punkten ab (in allem Übrigen stimmen beide Stücke überein):

– die Goldenkroner Güter werden vollkommen weggelassen.

– die Zahl der Wyschehrader Dörfer ist um das Dorf Malešice (Malessicze) ergänzt.

– die Pfandsumme unterscheidet sich (350 in der Fälschung, dagegen 300 Schock Groschen in der echten Urk.).

Es kommen nur zwei Personen in Betracht – Ulrich von Rosenberg oder Johann Smil von Křemže – die die Fälschung veranlasst haben können. Welcher der beiden Genannten dafür verantwortlich war, ist aus den vorliegenden Quellen kaum zu ermitteln. Allerdings lässt sich die Benützung sowohl der echten Vorlage als auch ihrer Nachahmung in den Quellen belegen, weil beide Stücke eine gewichtige Rolle in der Auseinandersetzung zwischen den genannten Personen spielten.

Im Jahr 1439 wurde Johann Smil von Ulrich gefangengesetzt.8 Ulrich forderte von Johann Smil die Herausgabe der ksl.en Verpfändungsurkk. Erst am 25. Juli 1444 wurde eine Vereinbarung zwischen Ulrich einerseits und Smil samt dessen Söhnen Přibík und Georg andererseits abgeschlossen, nach der Smil und dessen Söhne Ulrich vier Urkk. Kg. Karls IV. bzw. K. S.s gegen 1.000 Schock Groschen abgeben sollten.9 Unter diesen Stücken befand sich auch die Vorlage für die Fälschung.

Die öffentliche Übergabe der Urkk. fand am 20. Dezember 1444 in der Krumauer Burg statt. Über den Ablauf ließ Ulrich einen schriftlichen Bericht abfassen.10 Dieser stellt die Verhandlungen, die eher an ein Verhör erinnern, aus Ulrichs Perspektive dar. So sei Johann Smil von Ulrich wiederholt beklagt worden und hätte sich nicht rechtfertigen können. Unter anderem lastete Ulrich Smil an, dass unter den abgegebenen Urkk.en eine Fälschung gefunden worden sei. Das Falsum wurde wie folgt beschrieben: die verdächtige Urk. trage dieselbe Datierung und dasselbe Majestätssiegel und habe denselben Gegenstand der Rechtshandlung wie eine andere Urk. für Johann Smil. Ulrich hielt die Ausstellung zweier einander widersprechender Urkk. selben -Datums in der Kanzlei nach seinen Erfahrungen für unmöglich und befand auch das Pergament und die Schrift als nicht kanzleimäßig.11 Johann Smil beharrte darauf, dass ihm die Urk. von der ksl.en Kanzlei ausgehändigt worden sei. Ulrich hielt dagegen, dass eine solche Schreiberhand sicher nicht der Kanzlei zugeordnet werden könne. Johann Smil versuchte sich noch einmal gegen die Anschuldigung zu wehren, indem er auf die Tätigkeit eines Schreibers des Diviš Bořek von Miletínek verwies, der anstelle der Kanzlisten S.s das Stück mundiert hätte. Ulrich lehnte auch diese Erklärung mit der Feststellung ab, dass die strittige Urk. für Johann Smil und nicht für Diviš Bořek bestimmt gewesen sei, also keine akzeptable Empfängerausfertigung darstelle. Auf diesen Sachverhalt habe Johann Smil nicht mehr zu antworten gewusst.12

Unter den äußeren Kennzeichen der beschriebenen verdächtigen Urk. steht die nicht kanzleimäßige Schreiberhand ganz oben. Die erhaltene Fälschung ist durch ihre recht nachlässige Schrift und die für ein Original – wie oben bereits angedeutet – abwegige Gestaltung der ersten Zeile gekennzeichnet, deshalb ist sie wohl einwandfrei mit jener verdächtigen Urk. des Verhörs zu identifizieren. Auch andere von Ulrich angeführte Punkte treffen auf unser Stück zu. Die Schrift der Urk. stellte jedoch auch später das Hauptargument Ulrichs für ihren Fälschungscharakter dar, weil die Bürger von Tabor noch im April 1445 behaupteten, dass die von Ulrich angezweifelte Urk. vom Schreiber der Prager Altstadt, Johann Tussek, der damals für die k.e Kanzlei gearbeitet hatte, verfasst worden sei.13

Mit Bestimmtheit ist also festzustellen, dass die erhaltene Fälschung entweder bei dem oben beschriebenen Verhör vorgelegt oder zumindest als Beweisstück gegen Johann Smil benutzt wurde, doch bleibt die Frage, wer die Fälschung ausfertigen ließ, weiterhin offen, und bei beiden möglichen Antworten bleibt unklar, wie und wann das Schriftstück entstand. Falls man annimmt, dass Ulrich der Auftraggeber ist, müsste er die echte Vorlage irgendwann vor dem 20. Dezember 1444 in die Hände bekommen haben, um genügend Zeit für die Herstellung der Fälschung zu haben und dann beim Verhör die echte gegen die falsche Urk. auszutauschen. Hält man andererseits Johann Smil für den Fälscher, müsste man dessen Söhne als Auftraggeber vermuten und ihnen die naive Hoffnung unterstellen, Ulrich mit dem Falsifikat zu täuschen. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist die erste Option (Ulrich als Fälscher) zu bevorzugen, aber auch die andere (Johann Smil und dessen Söhne als Verantwortliche), worauf vor allem das Fehlen der Goldenkroner Dörfer in der Fälschung hindeuten würde, kann nicht ausgeschlossen werden.

Anmerkungen

  1. 1Zu diesem Ort siehe Reg. Nr. 212, Anm. 2.
  2. 2Šimunek, Jan Smil z Křemže, S. 11 lehnt die Identifizierung der Feste mit den gleichnamigen Festungen in Südböhmen ab. Polách, Jan Smil, S. 57 verweist auf die Burg Dražice in der Nähe von Benatek an der Iser.
  3. 3Im Reg. ist fälschlich eine Pfandsumme von 250 Schock Groschen angegeben.
  4. 4Das echte Majestätssiegel wurde offensichtlich von einer echten Urk. abgelöst und an die Fälschung sekundär mit dem Kopf nach unten angehängt. Dies mag aber auch erst bei einer späteren Manipulation geschehen sein.
  5. 5Siehe die Lit. Nach Kubíková soll das angebliche Orig. als verschollen gelten. Sie beruft sich auf ein Urkk.-Verzeichnis Wenzel Březans aus dem Ende des 16. Jh.s.
  6. 6Zu Wenzel von Buchau, dessen Stellung in der Kanzlei S.s und dessen charakteristischer Hand siehe Elbel – Zajic, Die zwei Körper, II, S. 159‒163 und auf anderen Stellen.
  7. 7Aus dem Satz der Vorlage My Sigmund z Bozie milosti Rzimsky Cziesarz wzdy Rozmnozitel […] wurden nur die Initialen der Wörter My und Rzimsky nachgeahmt.
  8. 8LOR II, S. 22, Nr. 29.
  9. 9LOR II, S. 359–361, Nr. 413; vgl. LOR III, S. 264, Nr. 374.
  10. 10LOR II, S. 395–398, Nr. 458. Die Schilderung der Verhandlung mit Smil stammt von Ulrich und kann als tendenziell bezeichnet werden. Dass Ulrich das Verhör manipulierte, beweist unter anderem seine Forderung an Smil, eine Urk. Wenzels IV. über Goldenkron auszuhändigen, welche jedoch in der Urk. vom 25. Juli 1444 unter den vier zur Abgabe bestimmten Urkk. gar nicht erwähnt wurde, siehe ebd., S. 395, Nr. 458, vgl. ebd., S. 360, Nr. 413. Die erneute Gefangennahme Smils und die Beschlagnahme der Urkk. sind aber als glaubwürdige Sachverhalte zu betrachten. Blažena Rynešová behauptete im Kommentar zu diesem Bericht, Ulrich hätte Johann Smil mit einer echten Urk. zu beschuldigen versucht, jedoch war ihr die Existenz der hier regestierten Fälschung nicht bekannt.
  11. 11Ebd., S. 396–397: "Pane Smile, kterak je to, že tuto na jedno zbožie dva listy máš pod majestáty ciesařovy milosti, a na jeden den oba z canceláře vyšly; a tohoť sem nikdy neviděl, ač sem mnoho v canceláři byl, byť na jeden den dva listy na jedno zbožie vydány byly. A také ani písmo ani pergamen z kancelářie nenie, než tuto dobří lidé vidie, že je to list falešný; protož pověz nám, kde si ten list vzal."
  12. 12Ebd., S. 397: I řekl, že jemu z canceláře dán jest. Tu jsme řekli: "Nezdáť se nám, byť který písař v canceláři trpěn byl, ješto by takovéto písmo psal." Tu Smil řekl: "Písaři v canceláři neměli kdy, než psalť jest to písmo písař páně Divišuov Bořkuov a ten mi list dal." Tuť jsme opět řekli: "Milý pane Smile, však tobě ten list svědčí a ne Divišovi Bořkovi, co je pak mohl tobě dáti?" Dále odpierati nemohl, než řekl: "Pane, na božie milosti jsem a na tvej."
  13. 13LOR III, S. 9, Nr. 14: […] poňavadž pan Jan Smil z Cřemže, jehož u vězení svém držíš, vedle úmluv těch a listu, u kteréhož pečeti naše vedle jiných jsú, propuště býti nemuož, aby pečeti od TMti nám navráceny byly, na to TMt každému městu z nás zvláště odepsal jsi, že by sě jemu dálo jako falešníku a že by mejstát ciesařově Mti slavné paměti falšoval; o kterémžto majestátu my od dobrých lidí, kteříž v Praze na sněmu byli jsú, zpraveni jsme, že Jan Thaušek, písař staroměstský, kterýž té chvíle byl jest písařem CMti, toho odepřel, že list ten s majestátem CMti falešný nenie, ale rukú jeho psaný. Der Schreiber der Prager Altstadt, Johann Tussek, kommt oft in den KVV der ksl.en Urkk. S.s als Konzeptbeamte vor (siehe etwa das Register dieses Bandes). Aber welche Urkk. oder ob überhaupt er selbst auch mundiert hat, ist nach heutigem Wissen nicht zu ermitteln.

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 247, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ae8e4841-fcb4-4e4f-8220-072b12812271
(Abgerufen am 29.03.2024).