RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3
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Kg. S. gebietet allen Herren, Rittern und Knechten seiner Partei in Böhmen, sämtliche Waffenstillstände sowie alle anderen Abkommen mit den Hussiten aufzukündigen und gegen diese vorzugehen.
Überlieferung/Literatur
Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Brief S.s an Ulrich von Rosenberg vom 30. Juli 1431 (siehe Reg. Nr. 144), in dem S. Ulrich zu Selbigem auffordert. Es lässt sich nicht entscheiden, ob das von S. erwähnte Mandat an seine Parteigänger in Böhmen in der Form eines Rundschreibens, eines gemeinsamen Textes in mehreren Ausfertigungen für einzelne Herren oder in mehreren eigenständig konzipierten Briefen erfolgte.
Lit.: Palacký, Geschichte von Böhmen, III/2, S. 539–540; ders., Dějiny národu českého, III/2, S. 145–146.
Kommentar
Im Wittingauer Archiv haben sich zwei Briefe S.s an Ulrich von Rosenberg vom 30. Juli 1431 erhalten. Palacky betrachtete einen von diesen Briefen als einen allgemeinen Brief an die Parteigänger S.s (i. e. unser Dep.),2 den anderen als spezifisch an Ulrich adressiertes Schreiben.3 Man kann allerdings vielmehr vermuten, dass beide Briefe an Ulrich eigenständig konzipiert wurden, bzw. dass der verlorene Brief an die Partei S.s nur teilweise mit dem allgemeineren der beiden Briefe an Ulrich ident war. Denn eben in diesem allgemeineren und nicht in dem speziellen Brief an Ulrich findet sich der Hinweis auf den oder die Briefe für die anderen Parteigänger S.s. (a též sme všem jiným pánóm, rytieřóm i panošiem s našie strany psali a přikázali, aby též proti nepřátelóm učinili).4
Anmerkungen
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XI Neubearb., 3 n. 141, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a839a1a0-70a4-4097-b457-be27b972d450
(Abgerufen am 29.03.2024).