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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. schreibt an die Edlen Lacek von Krawarn (z Krawarz), Landeshauptmann von Mähren, Boček von Kunstadt (z Kunstata) alias von Podiebrad, Čeněk von Wartenberg (z Wartmberka) und alle anderen Herren und Knechte in Böhmen und Mähren, die sich einer [hussitischen] Partei verschrieben hätten (kteříž jsú sě k tej straně zapsali):1 Er hat noch gut im Gedächtnis, wie andere Länder vor einiger Zeit den Ländern Böhmen und Mähren nichts Gutes gewollt hatten und auch jetzt beim ersten Anlass diese Länder gerne angreifen würden.2 Deswegen wundert er sich sehr, dass, wie er verstanden hat, die Landherren in Böhmen und Mähren sich spalteten, Parteien gründeten und damit beide Länder verderben würden. Er bedauert es sehr, da dies die Majestät seines Bruders [Kg. Wenzels IV.] verletzt (že to proti našeho milého bratra dóstojenství jest), und betont, dass niemand ohne Wenzels Willen einen Bund schließen darf. Wenn jemand gegen einen anderen etwas einwenden will, soll er seinen Anspruch nicht kriegerisch, sondern vor dem Kg. [Wenzel] und auf dem Rechtsweg einbringen.

Falls die gegenwärtige Spaltung wegen Johannes Hus (pro mistra Jana Huss) entstanden ist – da S. höre, dass es die eine Partei mit den Hussiten halte und die andere nicht –, will er vor allem Folgendes betonen: bereits als Hus zum ersten Mal erwähnt wurde und in Böhmen sofort seinetwegen Parteien gebildet wurden (proň strany počeli držeti), hat dies S. nicht gefallen und es ist ihm klargeworden, dass Böhmen dadurch in einen Aufruhr geraten werde, der nur schwerlich ein gutes Ende nehmen könne.

Als dann das heilige Konzil in Konstanz (v Constanczy) eröffnet wurde und Hus bereit war, vor das Konzil vorzutreten, ist er, S. noch am [mittleren] Rhein (na Rynye) gewesen. Hätte Hus gewartet und wäre er gemeinsam mit ihm, S. in Konstanz eingetroffen, wäre er wohl nicht gefangen genommen worden und seine Sache hätte sich wohl anders entwickelt. S. tut es sehr leid, was Hus passiert ist. Alle Böhmen, die anwesend gewesen waren, haben allerdings gesehen, dass S. zu Hus’ Gunsten geredet hat, dass er und das Konzil nicht selten im Bösen auseinander gegangen sind, bzw. er wegen Hus Konstanz verlassen hat (kterak jsmy sě nejednú s concilium v hněvě rozešli nébrž z Constanczye jeli). S. wurde allerdings gewarnt, dass es keinen Grund für die weitere Existenz des Konzils gebe, wenn er diesem verwehre, die Rechtssprechung auszuüben (aby sě právo dalo a vedeno bylo v concilium). Danach hat er, S. erkannt, dass er in der Angelegenheit Hus’ nichts Weiteres unternehmen könne, da das Konzil sich sonst auflösen könnte (neb by sě bylo concilium proto zrušilo).

S. macht die Empfänger jedoch darauf aufmerksam, dass, nachdem sich auch die Kgg. und Fürsten der Obödienz Peters von Luna (králové a kniežata z Petrowa de Luna poslušenstvie) dem Konzil angeschlossen hatten, in Konstanz der Klerus aus der gesamten Christenheit vertreten ist. Deswegen vermutet S. dass das Konzil rechtmäßig handeln muss. Wenn die Empfänger die Partei des Hus so hartnäckig verteidigen wollten, handelten sie also gegen die ganze Christenheit und könnten nur schwerlich obsiegen. S. hat gehört, dass sie bereits einen Brief mit vielen anhängenden Siegeln an das Konzil geschickt haben, in dem sie das Konzil beschimpften und Hus verteidigten.3 Deswegen hat das Konzil sie bereits geladen und will gegen sie rechtliche Schritte setzen.4 Wenn die Empfänger nicht gehorchten, würde das Konzil wohl einen Kreuzzug gegen sie erklären (a nebudeteli poslušni, snad na sě kříž obdržíte), woraus dem Land fortdauernder Schaden (zemská věčná nehoda) erwachsen würde, den dann S. zu seinem Leidwesen nicht vermeiden könnte.

Deswegen fordert S. die Empfänger auf (od vás žádámy i prosímy), auf deren eigenes Gewissen und Ehre zu achten und sich nicht zu spalten, damit das Land nicht untergeht. Sie sollen die Bünde und Parteien auflösen, die ohne Willen des Kg.s entstanden sind, und ihre Streitigkeiten nur vor seinem Bruder [Kg. Wenzel] austragen (a pusťte od těch stran a punctuov, nebť jest to nepodobná věc, […] aby kto s kým mimo svého pána vuoli punkty a svazky jednal, z kterýchto punctuov strany rostú i zemská záhuba, a jmějte na našěm milém bratru i svém pánu dosti o to, což jeden s druhým měl by činiti). Falls die Spaltung (ten rozstrk) in Böhmen bereits so groß wäre, dass zu ihrer Beseitigung die Hilfe S.s notwendig sei, will er gerne dabei helfen und zwischen beiden Parteien vermitteln. Er will aber jedenfalls bei der heiligen Kirche und den alten kirchlichen Ordnungen verbleiben, und erwartet dasselbe auch von seinem Bruder. Er hofft, dass die Empfänger ihm gehorchen, da es um seinen Bruder und um ihr Land geht. Die Priester sollen sich selbst ermahnen (pak sě kněžie sami kažte, jakož oni vědie), da sie ihre Oberen und die Heilige Schrift haben, die sie verstehen; Kg. S. als einem einfachen Laien steht es nicht zu, über [Theologie] zu spekulieren (nám sprostným sě nehodí v tom hlúbiti) (nach Kop.).

Originaldatierung:
XXI marcii, XXIX – VI
Kanzleivermerke:
KV: Ad mandatum domini regis Michael Pragensis etc. vicarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop. tsch.: zeitgenössische Abschrift in einem Handschriftenfragment in SOA Třeboň, Bestand Historica Třeboň, Sign. 171, pag. 14–16 (B); ÖNB Wien, Cod. 4936, fol. 258v–259v (C); ÖNB Wien, Cod. 4941, fol. 253r–254r (D); APH, Bestand Archiv Metropolitní kapituly u sv. Víta, Sign. Cod. XXVII/3, fol. 46v–47r (E); einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in ANM Praha, Bestand C – Muzejní diplomatář, sub dato (F).

Ed.: I, S. 6–7, Nr. 2; Palacky, Documenta, S. 609–613, Nr. 95 (mit einer lat. Übersetzung des Herausgebers). – Lat. Übersetzung: L[eibnitz], Mantissa Codicis Iuris Gentium, II, S. 136–137, Nr. 17 (ohne Datum, im Kopfregest falsch ins Jahr 1417 datiert).

Reg.: RI XI, Nr. 1937.

Lit.: Palacký, Dějiny národu českého, III/1, S. 212, Anm. 314; ders., Geschichte von Böhmen, III/1, S. 379, Anm. 480; Šmahel, Husitská revoluce, II, S. 289–290; ders., Hussitische Revolution, II, S. 947–948; Čornej, Velké dějiny, V, S. 183–184; Elbel, In tota christianitate, S. 117, 125; Bar, Protihusitská propaganda, S. 621–623.

Kommentar

Der oben regestierte Brief stellt den ersten von mehreren erhaltenen oder als Deperdita nachgewiesenen Mahnbriefen Kg. S.s nach Böhmen dar, die im Zeitraum zwischen der Verbrennung des Johannes Hus und dem Tod Kg. Wenzels schrittweise an einflussreiche Anhänger der böhmischen Reformation einschließlich Kg. Wenzels gerichtet wurden und diese zum Gehorsam dem Konzil und der Kirche gegenüber aufforderten.

Anmerkungen

  1. 1Damit ist offensichtlich der hussitische Adelsbund gemeint, der sich am 5. September 1415 konstituierte – siehe Palacky, Documenta, S. 590–595, Nr. 86; kritische Ed. bei: Zilynskyj, Listy české šlechty, S. 198–215.
  2. 2In den Wiener Hdss. (C; D) lautet diese Stelle etwas unterschiedlich: S. hat noch gut im Gedächtnis, wie vor einiger Zeit die Länder Böhmen und Mähren mit Kriegen belastet wurden. Auch den Empfängern ist es wohl bekannt, dass die Nachbarn beiden Ländern nichts Gutes wünschen und sie beim ersten Anlass gerne angreifen werden.
  3. 3Höchstwahrscheinlich ist der in acht Exemplaren ausgefertigte und von 452 böhmischen und mährischen Adeligen besiegelte Protestbrief gegen die Verbrennung des Johannes Hus vom 2. bis 28. September 1415 gemeint (Ed.: Novotný, Hus v Kostnici, S. 59–71, Nr. 9).
  4. 4Gemeint ist die Vorladung der Siegler des Protestbriefes vor das Konstanzer Konzil vom 25. Februar 1416 gedacht (Ed.: ASP II, S. 618–620, Nr. 1093).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 7, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a02e2810-f912-455d-b557-418af555a39b
(Abgerufen am 19.03.2024).