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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. lädt Wilhelm und Hans Paulsdorfer vor sein Hofgericht in Nürnberg, wo er ihren Streit mit dem Bürgermeister und Rat der Stadt Eger entscheiden will.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Urk. S.s vom 22. März 1431, Nürnberg, durch die er die Entscheidung seines Hofgerichts im Streit zwischen Wilhelm und Hans Paulsdorfer und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Eger verkündet – siehe Reg. Nr. 95.

Kommentar

In der erwähnten Urk. Kg. S.s vom 22. März 1431 ist zwar nicht ausdrücklich angeführt, dass die Vorladung in schriftlicher Form erfolgte (wir ouch beyde tail […] fur uns zu komen beschiden hatten); bei Vorladungen vor das Hofgericht war dies aber übliche Praxis. Wir können daher von der Existenz eines Dep.s ausgehen.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 93, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ff692a1e-ecab-4282-a8f2-ac1421f92e79
(Abgerufen am 29.03.2024).