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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. – der anführt, dass er alle Dienste, die ihm der Edle Johann Hanovec von Schwanberg (s urozenym Janem rzeczenym Hanowecz z Sswamberka) in der Stadt Mies (w Strziebrze) erwiesen hat, sowie die in seinen Diensten erlittenen Schäden zusammengerechnet habe und nach Abrechnung des Einkommens [Johanns] von den Bürgern der Stadt Mies diesem noch 420 Schock Prager Groschen schuldig bleibe – verpfändet (zapisujem a zastavujem a […] svobodně zavazujem) mit wohlbedachtem Mut, rechtem Wissen und gutem Rat seiner Getreuen und aus kgl.-böhmischer Macht (mocí královskú v Czechach) Johann für die schuldigen 420 Schock Prager Groschen die Maut von allen Kaufmannswaren, die auf dem Weg von Bayern, Franken, Regensburg und anderen Landschaften nach Prag und zurück durch das Gebiet der Stadt Mies geführt werden, mit allen dazu gehörigen Rechten und Nutzen sowie auch die kleinere Maut in Mies. Beide Mauten hätten von alters her der kgl.en Kammer gehört, doch während die erste bisher durch die Burggrafen von Taus (w Domazlyczych) eingehoben worden sei, wäre die zweite direkt in Mies abgeführt worden. S. legt fest, dass Johann und dessen Erben die Mauten mit allen Nutzen und Einkommen so lange einheben sollen, bis er oder seine Nachfolger als böhmische Kgg. die genannte Schuldsumme bezahlt hätten, woraufhin Johann oder dessen Erben die Mauten ohne jedes Hindernis zurückerstatten sollen. Schließlich bestimmt er, dass die durch diese Urk. gewährten Rechte auch diejenigen genießen sollen, die die Urk. mit Johanns oder dessen Erben gutem Willen innehaben werden (nach Kop.).

Originaldatierung:
u vigilí Narození Panny Marie, XXXVI – XVII – III)2

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert (Siegelankündigung für Majestätssiegel). – Kop. tsch.: Übersetzung aus dem lat. Orig., jedoch ohne dessen Datierung, in einer Abschrift aus dem frühen 16. Jh. in SOA Plzeň – SOkA Tachov, Bestand AM Stříbro, Aktenfragmente – sog. "Purkmistrovské registrum" (B); Übersetzung aus dem lat. Orig. in Hds. aus dem 16. Jh. in Stiftsbibliothek Strahov, Sign. DD II 15, alte Sign. 111 (seit Mitte des 20. Jh.s verloren) (C).

Ed.: CIM III, S. 40–42, Nr. 28 (Abdruck von C mit Berücksichtigung von B).

Reg.: Sedláček, Zbytky register, S. 168, Nr. 1210 (tsch., aufgrund C) und S. 219, Nr. 1614.

Lit.: Bystrický, Stříbro, S. 29; Jánský, Páni ze Švamberka, S. 61–62.

Kommentar

Die Urk. wurde später anderen Personen übergeben und erst am 29. Januar 1540 erlaubte Kg. Ferdinand I. der Stadt Mies, dieses Pfand auszulösen.3

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ergänzt nach der Edition in CIM, die aufgrund einer heute verschollenen Strahover Abschrift der Urk. (C) bearbeitet wurde, vgl. die Angaben zur Überlieferung.
  2. 2Nach der Edition in CIM, vgl. Anm. 1. Das römische Regierungsjahr ist allerdings falsch, es sollte XII heißen. Es ist unklar, ob der Fehler bereits in C vorgekommen war oder erst in CIM entstand.
  3. 3Vgl. NA Praha, Bestand ČGL, Inv. Nr. 1243.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 54, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/db85171d-d677-45d6-b22c-d471d74d3d9e
(Abgerufen am 28.03.2024).