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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. teilt dem Erzbischof [Konrad] von Prag sowie dessen Generalvikaren in spiritualibus mit, dass er gehört habe, dass irgendein Priester zu Lebzeiten seines Bruders Kg. Wenzel [IV.] die Pfarrkirche in [Groß-]Chmelischen (Chmelistna) in der Prager Diözese erlangt hätte und diese Kirche bis jetzt besäße, jedoch vom Glauben abgewichen sei (prophanavit) und, verstrickt in jene Irrlehre, die sich im Kg.reich Böhmen verbreitet hätte, in der Kirche viele regelwidrige Handlungen vollzogen habe (multa […] enormia facta commisit). Weil S. solche Irrungen in seinem Kg.reich mit Gottes Hilfe künftighin nicht zulassen möchte und entschlossen sei, über diese sowie auch andere Pfarrkirchen, die von solchen abgefallenen Inhabern in Besitz gehalten werden (per tales prophanos possessores occupantur), zu verfügen, präsentiert S. dem Erzbischof für die genannte Pfarrkirche Johann von R. Priester der Prager Diözese. Falls die beschriebenen Umstände zutreffen, verlangt S. dass Erzbischof [Konrad] den abgefallenen Priester entferne, Johann in die Pfarrei investiere und ihm die Seelsorge und Verwaltung in spiritualibus et temporalibus übertrage (nach Kop).

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop. lat.: Abschrift (überschrieben: presentatio ex parte regis ad ecclesiam in locum plebani prophani) auf fol. 206v einer Hds. aus dem 15. Jh., vor 1914 im Besitz Walter Dolchs, Bibliothekar des Sammlers Eduard Langer, in Braunau, heute verloren (B); ungenaue Abschrift (ohne Datierung) vom Beginn des 20. Jh.s unter den durch Berthold Bret­holz angefertigten Abschriften und Auszügen aus B in MZA Brno, Bestand G 37 – Berthold Bret­holz, Kart. 16, fol. 413r (C).

S. konnte die oben regestierte Urk. erst nach dem Todestag Kg. Wenzels [IV.] (16. August 1419) ausstellen, weil das Pfarrpatronat in Groß Chmelischen als Zubehör der Burg Angerbach dem Kg. von Böhmen gehörte. Was den Terminus ante quem anbelangt, sind mehrere Tatsachen zu berücksichtigen. Ein Priester namens Johann – offensichtlich der Kandidat S.s – besaß die Pfarrkirche in Groß Chmelischen bis zum Jahr 1423; am 25. Oktober 1423 war die Pfarrei nach dem entsprechenden Eintrag in den Libri confirmationum durch Johanns Tod vakant.2 Den neuen Pfarrer, Georg von Unhošť, präsentierte damals Aleš von Sternberg, welcher das Patronatsrecht anstelle Kg. S.s ausübte, weil er zu jener Zeit die Burg Angerbach pfandweise innehatte. Kg. S. hatte Angerbach an Aleš am 5. September 1422 verpfändet.3 Die oben regestierte Urk. muss somit jedenfalls vor diesem Datum ausgestellt worden sein. Mit Blick auf den historischen Kontext können wir aber den Terminus ante quem noch vor den 21. April 1421 legen, als sich der Prager Erzbischof Konrad von Vechta für die vier Prager Artikel aussprach; danach hätte S. eine Präsentations-Urk. nicht an den Erzbischof [Konrad], sondern an Bischof Johann von Olmütz, Administrator des Erzbistums Prag, adressiert.4

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung vgl. den Kommentar.
  2. 2LC VIII–X, S. 54–55.
  3. 3RI XI, Nr. 5140.
  4. 4Vgl. dazu Palacký, Urkundliche Beiträge I, S. 78–83, Nr. 78 u. S. 83–84, Nr. 80; Palacký, Geschichte von Böhmen, III/2, S. 218; Šmahel, Husitská revoluce, III, S. 78–79; Čornej, Velké dějiny, V, S. 285.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 45, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d7b1496a-262c-4de1-aa76-e13f723bf36c
(Abgerufen am 28.03.2024).