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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. teilt dem Bürgermeister, dem Rat und allen Bürgern seiner Stadt Eger mit, dass er deren Brief gelesen und deren Boten, den Egerer Bürger Niklas Gummerauer, angehört habe. Er versichert ihnen, dass er sie in allen ihren Nöten nach bestem Wissen und Gewissen nicht verlassen, sondern sich um ihre Sache kümmern wolle, wie er es ihnen bereits früher geschrieben und deren Boten versprochen hätte (als wir euch ouch vormals verschriben und by ewern frunde embotten haben).2 Er legt eine Abschrift des Briefs bei (senden wir euch ein abschrift hie inne verslossen), den er in Sachen der Egerer seinem Schwager, dem Burggrafen Johann von Nürnberg, geschickt habe.3 Dem Egerer Boten habe er mündlich noch mehr gesagt, wovon dieser ihnen berichten werde.

Originaldatierung:
am mittwochen vor sand Gallen tag; 31 – 8
Kanzleivermerke:
KVr: Ad mandatum domini regis Michael Pragensis et Wratislaviensis ecclesiarum canonicus. – KVv: Ohne RV. – Adresse verso: Den burgermeister, rat und burgern gemeinlich der stat zu Eger, unsern und des richs lieben getruen.

Überlieferung/Literatur

Orig. Pap. dt. littera clausa, etwas fleckig und in den Faltungen teilweise Löcher, mit Fragmenten eines verso aufgedrückten roten Verschlusssiegels (Posse 13/4), in SOA Plzeň – SOkA Cheb, Bestand AM Cheb, Kart. 537, Fasc. 752, Inv. Nr. A 4422/49 (alt: 3522/49) (A).

Reg.: RI XI, Nr. 3645 (angeblich nach A, jedoch mit falsch aufgelöstem Datum 1418 Oktober 12 und falschem Ausstellungsort Augsburg).

Lit.: Gradl, Geschichte, S. 335 (falsch zum 12. Oktober 1418); Kaar, Stadt, S. 282, Anm. 73.

Kommentar

Die Urk. hängt mit dem längeren Streit zwischen der Stadt Eger und dem Nürnberger Burggrafen Johann von Zollern zusammen, im Zuge dessen das südwestliche Egerland an die Zollern überging (siehe den Kommentar zu Reg. Nr. 2). Auf welche Urkk. Kg. S.s bzw. Burggraf Johanns hier konkret Bezug genommen wurde, ist nicht ganz klar.4

Anmerkungen

  1. 1Die Jahreszahl ergibt sich aus den Regierungsjahren S.s.
  2. 2Es dürfte sich um die Privilegienbestätigung S.s für Eger vom 26. Juni 1417 gehandelt haben, die einen umfangreichen Schutzartikel enthält (siehe Reg. Nr. 16), obwohl die Formulierung auch auf einen Brief hindeuten kann. Das Vorhandensein eines solchen Briefs ist jedenfalls nicht ausreichend plausibel zu machen, um ein Dep. rekonstruieren zu können.
  3. 3Es mag sich um den Brief S.s an Burggrafen Johann von Nürnberg vom 2. Mai 1417 gehandelt haben, der tatsächlich in einer zeitgenössischen Kop. im Egerer Stadtarchiv überliefert ist – siehe Reg. Nr. 14. Da aber im gesamten Zeitraum zwischen dem 2. Mai und dem 13. Oktober 1417 die Stadt Eger im regen Kontakt mit S. stand (siehe Regg. Nr. 15, 16, 17) und somit mehrere Möglichkeiten zur Zusendung des angeführten Schreibens S.s an Burggrafen Johann bestanden, ist wohl vielmehr an einen anderen, heute verschollenen Brief S.s an Johann zu denken, der kurz vor dem 13. Oktober ausgestellt worden sein dürfte. Die Existenz eines Dep.s ist jedoch unsicher.
  4. 4Siehe Anm. 2 und 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 19, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cbfcaac7-97af-407a-9dd2-8c34d24e9cd6
(Abgerufen am 29.03.2024).