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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. lässt [dem Landtag] in Prag (Prage) durch seine Gesandten (boten) folgende Punkte [eines Abkommens] vortragen (die botschafft der rede die gescheen ist):

[1.] Er begehrt Frieden im Reich sowie in der Böhmischen Krone, damit Zerstörung und Blutvergießen aufhören und das Reich sowie die Krone wieder in den ehemaligen Zustand gebracht werden.

[2.] Als er [den Hussiten] auf wiederholte Bitte [der böhmischen Stände] eine öffentliche Anhörung in Glaubensfragen gewährt hatte, meinte er, dass sie sich der Unterweisung des künftigen Konzils oder der Versammlung der ganzen Christenheit unterwerfen sollten. Dazu will er alle seine Kräfte aufbieten, damit die Krone wieder erhöht, von allen Makeln (vorbeynungen) gereinigt und mit Gottes Hilfe wieder die alte, oder noch größere Würde erlangen würde.

[3.] Er verspricht den Böhmen freies Geleit zu gewähren, damit sie mit Priestern, Magistern, Freiherren, Rittern, Knechten und allen anderen, die sie mitnehmen möchten, zum Konzil unbehindert kommen und von dort wieder heimkehren können, ungeachtet ob Einigkeit erreicht wird oder nicht.

[4.] Er wünscht (begert), dass der Waffenstillstand zwischen den Hussiten und der kgl.en Partei (an dem taile des kunigs und sein undertanen) bis zum künftigen Konzil eingehalten wird. Wenn dort keine Einigkeit erzielt wird, soll der Waffenstillstand danach um ein halbes Jahr verlängert werden.

[5.] Sollte der allmächtige Gott Einigkeit (eynung und eintrechtikait) gewähren, will er allen früheren Widersachern vergeben (vorlassen) und künftig gegen alle jene, die vorher gegen ihn und seine Partei agiert hatten, keinen Zorn mehr empfinden (kein gremunge ader zorn wider sie in zukunfftigkeit mit halden).

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einer dt. bzw. ins Dt. übersetzten Aufzeichnung der Punktation, die die kgl.en Gesandten am Prager Landtag im Mai 1431 vorgelegt haben, in SOA Plzeň – SOkA Cheb, Bestand AM Cheb, Buch Nr. 1017, fol. 51v–52r (Ed.: Siegl, Briefe und Urkunden [1919], S. 12–13, Nr. 79

Reg.: Siegl, Aus dem Egerer Stadtarchive, S. 48, Nr. 79 und S. 57, Nr. 16; Jánský u.a., Skryté edice, I., S. 42, Nr. 274 mit einem eher unwahrscheinlichen Tagesdatum 1431 April 2).

Lit.: Coufal, Ludus calamorum, S. 50, Anm. 47.

Kommentar

Es ist fraglich, ob die ursprüngliche – höchstwahrscheinlich tsch. geschriebene – Punktation die Form eines besiegelten Schriftstücks der kgl.en Kanzlei oder eher eines losen Zettels bzw. Konzepts hatte. Eine schriftliche Form lässt sich jedoch bei einer so bedeutsamen Botschaft voraussetzen.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung lässt sich nicht zweifelsfrei erschließen. Hier wird sie von Siegl, Briefe und Urkunden (1919), S. 12–13, Nr. 79, übernommen. Coufal, Ludus calamorum, S. 50, Anm. 47, weist aber darauf hin, dass die Punkte ebenso gut den Entwürfen S.s für den Prager Landtag im Sommer 1429 entsprechen können, siehe Herre, Hussitenverhandlungen, S. 315–316.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 99, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c84d63a5-810a-404e-8df1-da4128de9562
(Abgerufen am 28.03.2024).