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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. verschreibt Erkinger von Seinsheim die Burgpflege zu Eger.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus zwei nur mit Tagesdatum datierten Briefen Erkingers von Seinsheim an den Bürgermeister und Rat der Stadt Eger: Der erste Brief (Orig. Pap. dt. mit Spuren eines Verschlusssiegels in SOA Plzeň – SOkA Cheb, Bestand AM Cheb, Kart. 543, Fasc. 762, Inv. Nr. A 4503 [alt: A 3603]) wurde am Samstag vor dem Michaelstag ausgestellt und kann zum 28. September 1420 datiert werden.2 Erkinger teilt dem Stadtrat mit, dass Kg. S. ihm das [Burgpflege-]Amt zu Eger verschrieben habe (das mir dann von seiner künigklichen gnade bevalhen und verschriben ist), legt das diesbezügliche Mandat S.s an die Egerer bei3 und bittet sie um die Unterstützung bei der Amtsübernahme (das sulichs ampte zu meinen hannden kome). Der andere Brief (Orig. Pap. dt. mit Spuren eines Verschlusssiegels in SOA Plzeň – SOkA Cheb, Bestand AM Cheb, Kart. 493, Fasc. 678, Inv. Nr. A 3771 [alt: A 2871]) wurde am Montag nach dem Michaelstag ausgestellt und kann zum 6. Oktober 1421 datiert werden.4 Erkinger empfiehlt dem Egerer Stadtrat den Überbringer des Schreibens, seinen Schreiber Jörg Heymbürgen, der den Egerern u. a. auch jene Urk. vorlegen soll, die Erkinger von S. über die Burgpflege in Eger erhalten hat (Ich schicke zu euch Jorgen Heymbürgen meinen schreybernn, czeyger diß briefs; dem hab ich bevolhen, solich brief, als ich von meinen genedigisten herrn dem Romischen etc. kunge hab über die pflege und das ampte zu Eger, euch zu verkündigen unnd offembarlichen zu lesen, sunder auch an euch zu werben von der genanten sachen wegen, bitende euch, das ir im als mir selbs glawben und mir gutwillige antwürt thun wöllet).

Lit.: Hledíková, Erkinger, S. 81; Kaar, Stadt, S. 284.

Kommentar

Für die richtige Datierung und Interpretation des Dep.s ist die korrekte Datierung beider angeführten Briefe Erkingers von Seinsheim unerlässlich. Für die Datierung des ersten Briefs, den wir zum 28. September 1420 setzen, ist vor allem die Tatsache richtungsweisend, dass sich der Aussteller als Erkinger von Seinsheim zu Stephansberg bezeichnet. Die Burg und Herrschaft Stephansberg wurde durch Erkinger kurz vor oder genau am 1. Oktober 1420 gegen eine entsprechende Entschädigung an Kg. S. und die Böhmische Krone abgetreten und durch S. unverzüglich einem anderen Verweser verliehen, sodass Erkinger sich nach diesem Datum kaum mehr nach Stephansberg titulieren konnte.5

Für die Datierung des zweiten Briefs müssen mehrere Umstände in Betracht gezogen werden. Erstens ist es wieder die Titulatur Erkingers, der sich nun als Hauptmann zu Točník und Kaaden bezeichnet. Die Burg Točník dürfte Erkinger wohl im Januar oder Februar 1421 pfandweise übernommen haben;6 im Mai 1421 verschrieb er darauf die Widerlegung für Elisabeth von Kolowrat, die künftige Gattin seines Sohnes Hermann.7 Zum Hauptmann und Pfandinhaber von Kaaden wurde Erkinger nach der Wiedereroberung dieser Stadt durch die katholische Partei im September 1421.8 Die in Erkingers Brief verwendete Zubenennung entspricht also durchaus dem Stand vom 6. Oktober 1421. In Hinblick auf den Besitz von Točník und Kaaden wäre auch eine spätere Datierung des Briefs möglich, und zwar bis zum 1. Oktober 1425 (im Dezember d.J. übergab Erkinger Kaaden an die Herren von Plauen),9 sie ist aber aus anderen Gründen auszuschließen: Ab Sommer 1422 bekleidete Wend von Ilburg das Pflegamt zu Eger, und so hätte in diesem Zeitraum der angeführte Brief Erkingers an den Egerer Stadtrat wenig Sinn gehabt.10

Die Urk. S.s über die Übergabe der Egerer Burgpflege an Erkinger wird somit in zwei Briefen vom 28. September 1420 bzw. vom 6. Oktober 1421 erwähnt, wobei der erste Brief den terminus ante quem des Dep.s darstellt. Als terminus post quem kann dann der 18. Juni 1420 angeführt werden, als noch der frühere Egerer Burgpfleger, Wenzel von Dohna, im Amt war.11

Es lässt sich also folgern, dass S. im Sommer 1420, höchstwahrscheinlich im September d. J., die Egerer Burgpflege an Erkinger verschrieb. Man darf annehmen, dass es sich wohl um eine partielle Kompensation für das abgetretene Stephansberg handeln konnte. Erkinger verkündete seine Ernennung wohl unverzüglich dem Stadtrat von Eger, dem er auch das diesbezügliche Mandat S.s aushändigte.12 Ein Jahr später schickte er dann dem Rat mittels seines Schreibers auch die eigene kgl.e Bestellungsurk., damit sie in Eger vorgelesen werden konnte. Der Grund dafür könnten etwa Kompetenzkonflikte zwischen Erkinger und dem Egerer Stadtrat gewesen sein, die durch die Bestellungsurk. geklärt werden sollten (in Bestellungsurkk. wurden die Kompetenzen eines Amtmanns üblicherweise beschrieben). Erkinger bekleidete das Egerer Burgpflegeamt jedenfalls nicht lange; spätestens um die Jahresmitte 1422 löste ihn Wend von Ilburg ab.

Das kurze Engagement Erkingers in Eger blieb in der bisherigen Forschung so gut wie unbekannt. In der durch Karl Siegl aufgestellten Liste der Egerer Burgpfleger befand sich im Zeitraum von Mitte 1420 bis Mitte 1422 eine Lücke, die aufgrund des oben regestierten Dep.s geschlossen werden kann.13

Auf die betreffenden Briefe Erkingers hat offensichtlich Zdeňka Hledíková erstmals aufmerksam gemacht; sie datierte jedoch den zweiten Brief zum Herbst 1425 und den ersten in die Zeitspanne 1425–1428 und interpretierte beide Schriftstücke so, dass sie lediglich die letztlich erfolgslosen Verhandlungen zwischen Erkinger und S. über die Übergabe der Egerer Burgpflege widerspiegeln (unter dieser Perspektive bedeutete auch die Datierung beider Briefe in die gut belegte Amtszeit des Pflegers Wend von Ilburg kein Problem).14 Nach unserer Ansicht beziehen sich die Briefe aber eindeutig auf eine ausgelieferte Bestellungsurk. S.s, und die Titulatur Erkingers nach Stephansberg ermöglicht nur eine Datierung ins Jahr 1420.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung sowie den Kommentar.
  2. 2Siehe dazu den Kommentar.
  3. 3Zu diesem anderen Dep. S.s siehe Reg 28.
  4. 4Siehe dazu den Kommentar.
  5. 5Am 1. Oktober 1420 verlieh Kg. S. das ihm zurückgestellte Stephansberg in amptmanswise an seinen Diener Eberhart Sachs – siehe RI XI, Nr. 4282 nach RR G, fol. 97r–v (alt: 79r–v).
  6. 6Das unter den Auszügen aus alten böhmischen Registerbüchern überlieferte Kurzreg. ist zwar undatiert und führt nicht einmal den Empfänger des Pfandbriefs an; die Rahmendatierung lässt sich aber von der Folioangabe im verschollenen Registerbuch S.s ableiten und über den Empfänger besteht kein Zweifel: es kann sich nur um Erkinger handeln – siehe Sedláček, Zbytky register, S. 129, Nr. 916; ders., Die Reste (1916), S. 105, Nr. 936.
  7. 7Siehe Sedláček, Hrady, VI, S. 155–156; Schwarzenberg, Geschichte Schwarzenberg, S. 47.
  8. 8Dass Erkinger im September und Oktober 1421 als Hauptmann in Kaaden fungierte, ergibt sich aus der umfangreichen Verpfändungsurk. S.s für ihn vom 9. September 1422, in welcher mehrere alte Pfandschaften neu definiert wurden (siehe CIM III, S. 42–46, Nr. 29). Hier heißt es unter den Kriegsausgaben Erkingers zu Kaaden ausdrücklich: und auch davor, als er die statt Kadan umb unsern willen nach außgehen der zweyer monden, die im unser und des reichs churfursten verlegung theten, gehalten hat. Dazu siehe auch Jánský, Beginnings, S. 55–56; ders., K počátkům, S. 26.
  9. 9Siehe Hledíková, Erkinger, S. 81.
  10. 10Zur Wirkung Wends als Burgpfleger zu Eger siehe Siegl, Burgpflege, S. 574.
  11. 11Wenzel bekleidete das Amt ab 1416; siehe ebd., S. 573–574.
  12. 12Zu diesem anderen Dep. S.s siehe Reg. Nr. 28.
  13. 13Siegl, Burgpflege, S. 573–574.
  14. 14Hledíková, Erkinger, S. 81; ihre Datierung übernahm jüngst auch Kaar, Stadt, S. 284.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 27, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c15b7302-2bc7-4dc8-b62b-0992f7c71b71
(Abgerufen am 28.03.2024).