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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. verpfändet Jaroslav Hradissye die dem Prämonstratenserinnenstift Chotieschau gehörigen Güter, namentlich den Markt Staab und die Dörfer Preheischen und Auherzen mit allem Zubehör.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Urk. S.s vom 20. September 1434 – siehe Reg. Nr. 121 – sowie aus zwei Mandaten, die als ein alt. Reg. bzw. als eine ungenaue Kop. überliefert sind – vgl. Reg. Nr. 78 und 79.

Lit.: Bárta, Zástavní listiny, S. 27–29, 41.

Kommentar

Am 20. September 1434 bestätigte S. die Vereinbarung, die der Chotieschauer Propst Peter und Jaroslav Hradissye über die ältere Verpfändung von Staab durch S. abgeschlossen haben (siehe Reg. Nr. 121). Den terminus ante quem der Verpfändung können wir aufgrund von zwei Mandaten S.s präzisieren (vgl. Regg. Nr. 78 und 79), die zwar undatiert sind, aber beweisen, dass die ursprüngliche Verpfändungsurk. S.s in der Amtszeit des Propstes Hynek2 ausgestellt worden ist. Aus dem Kontext der Verpfändungspolitik S.s lässt sich allerdings vermuten, dass die Urk. schon in den Jahren 1421–1422 ausgestellt worden sein dürfte.3

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung vgl. die Angaben zur Überlieferung sowie den Kommentar.
  2. 2Propst Hynek ist 1416–1427 im Amt belegt, aber erst am 4. September 1429 begegnen wir dem neuen Propst Peter, der damals wegen der Erhebung zum Propst auf seine Pfarre verzichten musste – vgl. Koutná, Register, S. 23; LC IX, S. 152.
  3. 3Bárta, Zástavní listiny, S. 28–29.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 77, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a5dd8b30-407d-4ac0-8bc7-891ed5ae8952
(Abgerufen am 23.04.2024).