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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 1

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Kg. S. gebietet dem Bürgermeister und dem Stadtrat von Znaim zwecks Abrechnung der Ausgaben, die der Stadt wegen des dreiwöchigen Aufenthalts Kg. S.s und der Kg.in Barbara in Znaim entstanden waren, Gesandte an ihn nach Brünn abzuordnen.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Rechnungsbuch der Stadt Znaim aus den Jahren 1421–1422, in MZA – SOkA Znojmo, Bestand AM Znojmo, Sign. II 239, fol. 52r (Ed.: Neumann, Nové prameny, S. 163), wo zum 11. April 1421 eingetragen wird, dass der vorige Stadtrat (der neue war gerade am 11. April 1421 ernannt worden – vgl. fol. 2r) ad mandatum graciosissimi domini nostri regis die Gesandten Mathäus von Budwitz und Johann Paternoster nach Brünn zum Kg. geschickt habe, zwecks Abrechnung der Ausgaben, die der Stadt wegen des dortigen dreiwöchigen Aufenthalts Kg. S.s und Kg.in Barbara entstanden waren; die Abrechnung sei dann in der Burg Spielberg vor vielen anwesenden Edlen durchgeführt worden, woraufhin die Znaimer Gesandten den Kg. an verschiedene Orte begleitet hätten und erst nach fünf Wochen nach Znaim zurückgekehrt seien. Lit.: Elbel, Pobyty vyslanců, S. 482–483 und 496.

Kommentar

Ob es in diesem Fall ein schriftliches Mandat gegeben hat, kann nicht bewiesen werden; man könnte auch an eine mündliche Botschaft oder sogar an persöhnliche Verhandlungen zwischen dem Kg. und dem Stadtrat vor der Abreise S.s aus Znaim nach Brünn denken. Die oben ausgeführte Datierung des schriftlichen Mandats oder mündlichen Befehls vor dem 7. April 1421 ergibt sich aus dem königlichen Itinerar: S. weilte vom 1. bis zum 7. April in Brünn, von dort aus reiste er nach Ostmähren und Olmütz und vom 29. April bis zum 12. Mai hielt er sich wieder in Brünn auf.2 Nur der erste königliche Aufenthalt in Brünn Anfang April kommt jedoch als Zeitpunkt des Abrechnungsbefehls in Frage, weil er in die Amtszeit des vorigen Znaimer Stadtrats fällt. Die Znaimer Gesandten könnten in der ersten Aprilwoche in Spielberg dem Kg. Rechenschaft abgelegt haben und dann mit ihm nach Ostmähren, Olmütz und zurück nach Brünn gereist sein. Am 30. April entsandte der Znaimer Stadtrat noch einen anderen Gesandten in geheimen Angelegenheiten der Stadt zum Kg. nach Brünn3 und Anfang Mai dürften die Verhandlungen der Znaimer mit S. über die Art und Weise der Kostendeckung von S.s Aufenthalt in Znaim den Höhepunkt erreicht haben. Am 6. Mai empfingen die Znaimer in Brünn schließlich ein königliches Privileg, mit dem S. die Kosten seines Aufenthaltes aus Judensteuern in Znaim, Brünn und Olmütz deckte.4

Anmerkungen

  1. 1Zum Terminus ante quem vgl. die Angaben zur Überlieferung.
  2. 2Vgl. Hoensch – Kees, Itinerar, S. 103; EngelC. Tóth, Itineraria, S. 108.
  3. 3Vgl. MZA – SOkA Znojmo, Bestand AM Znojmo, Sign. II 239, folg 55r.
  4. 4Vgl. Reg. Nr. 64.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 1 n. 43, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1421-04-07_1_0_11_0_1_43_43
(Abgerufen am 19.04.2024).