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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 1

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Kg. S. gebietet den Städten Brünn, Olmütz, Znaim und Iglau sowie den anderen Städten der Markgrafschaft Mähren, ihre größeren Büchsen auf Wagen zu verpacken und darauf vorbereitet zu sein, mit diesen Wagen zu den Orten aufzubrechen, die ihnen in einem anderen Brief mitgeteilt werden.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Mandat S.s an den mährischen Landeshauptmann Heinrich von Krawarn vom 6. Februar 1420; siehe Reg. Nr. 18.

Anmerkungen

  1. 1Zum Terminus ante quem vgl. die Angaben zur Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 1 n. 17, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1420-02-06_1_0_11_0_1_17_17
(Abgerufen am 19.04.2024).