[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)
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Pfgf. Ludwig, landvogt im Elsass, an Strassburg: Bittet die stadt mit ihren bürgern, die gülten und zinse zu Barre haben, welche er ablösen möchte, zu reden, dass sie ihm und den armen leuten daselbst in dieser sache entgegenkommen. Sendet deshalb seinen schreiber, der die betreffenden bürger namhaft machen wird. Wegen der sache des domprobstes und der von Höhenstein hat er von ihnen (Strassburg) noch keine antwort erhalten. Sie sollen die sache bei der verabredung bleiben lassen und durch Minenkint antwort senden.
Überlieferung/Literatur
Or. Strassburg, St.-A. AA. 137 nr. 24.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 5797, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1409-04-23_1_0_10_0_0_5804_5797
(Abgerufen am 13.01.2025).