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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Rudolf von Zeysekeim und Diether von Hentschusheim, ritter und Arnolt von Rosenberg, edelknecht, erklären, dass sie sich in der streitsache pfgr. Ruprechts III. wegen Richenpach mit Hilprant von Dungen (Thüngen) und dessen schwägern den forstmeistern von Geylnhusen nicht einigen können, ob die letzteren drei das von Gernolt selig von Richenbach seiner hausfrau daselbst verschriebene wittum erben sollen oder nicht. Der pfalzgraf soll daher seine mannen der herrschaft Bolanden und, falls diese nicht genügen, die noch nötige anzahl der zunächst gesessenen mannen zu einem rechtstag nach Heidelberg oder Weinheim berufen.

Überlieferung/Literatur

Or. München, kgl. H.-A. 4, 1, 25, Copb. 866, 30b. K.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 32, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-05-11_1_0_10_0_0_32_32
(Abgerufen am 28.03.2024).