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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Die stadt Köln an pfgr, Ruprecht III.: Sie habe seiner zeit die neuen conventionsgulden (von 1399) zu dem von den vier rheinischen kurfürsten festgesetzten kurs angenommen. Der pfalzgraf habe aber in seinem lande die alten geringwertigeren gulden (von 1386) den neuen gleichgesetzt, was doch seinen untertanen und den kaufleuten grossen schaden bringe. Bittet den im vertrag bestimmten kurs einzuhalten. (Gleiches schreiben an alle 4 kurfürsten)

Überlieferung/Literatur

R. T. A. III. 115, nr. 66. Vgl. R. T. A. III. nr. 62 und R. T. A. I nr. 286.

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-04-02_1_0_10_0_0_26_26
(Abgerufen am 28.03.2024).