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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Raugraf Otto herr zur alten und neuen Beymburg verspricht pfgr. Ruprecht III., ihm die genehmigung der vorerwähnten verkaufes von Westhofen von seiten des abtes von Weissenburg als lehnherrn und Eberharts von Höhenfels, herrn zu Ripoltskirchen als gemeiner zu W. zu verschaffen. Sollte der anteil an W. dem pfalzgrafen gerichtlich abgesprochen werden, so zahlt raugraf Otto die kaufsumme zurück. Nach erfolgter genehmigung gibt pfgr. Ruprecht III. an letzteren die vorliegende urkunde heraus. Mitsiegler: Hermann von Rodenstein, hofmeister des pfalzgrafen und Tham Knebel, schultheiss zu Oppenheim.

Überlieferung/Literatur

Copb. 881, 3b. K., Darmstadt St.-A. Copb. d. amts Alzey 45b.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-03-15_2_0_10_0_0_22_22
(Abgerufen am 28.03.2024).