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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Ludwig Herre zu Liechtenberg, herrn Heinrichs von L. seligen son bekennt, dass er um 500 fl. Mainzer währung an pfgr. Ruprecht III. ein viertel an burg und stadt Werde verkauft hat und quittiert über empfang der kaufsumme. Zugleich schliesst er mit Kurpfalz auf dem schlosse Werde einen ewigen burgfrieden. Pfgr. Ruprecht überlässt denen von L. die renten und gefälle seines viertels, setzt aber in seinem viertel einen amtmann. Pfalz und Liechtenberg sollen auf dem schlosse in gemeinschaft sitzen. Liechtenberg behält das Wiederkaufsrecht bei vorheriger ansage. In diesem falle sollen die burgfriedensbriefe herausgegeben werden. Mitsiegler: Herman von Rodenstein und Schwartz Reinhard von Sickingen.

Überlieferung/Literatur

Or. München kgl. H.-A. 4, 1, 123. Vidim. von 1452 märz 17. K. G. L. A. 43/40.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 14, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-02-25_1_0_10_0_0_14_14
(Abgerufen am 28.03.2024).