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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) äußert gegenüber dem Erzbischof Romanus von Ravenna seine Verwunderung, daß dieser wegen der erlittenen Nachstellungen nicht sofort nach Rom gekommen sei, und will einen nach Ravenna zu entsendenden Legaten mit der Untersuchung der gegen Romanus verübten Taten beauftragen; lädt erneut (n. 519) zur Synode am 1. Oktober (vgl. n. 592), damit die Angelegenheiten in Gegenwart des Papstes erörtert würden; er sagt seine Unterstützung für die Ravennater Kirche zu, tadelt jedoch, daß Romanus die Kirche von Ravenna verlassen habe.

Originaldatierung:
Data ut supra.
Incipit:
Audientes tales vobis a quibusdam ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: 11. Jh., Rom Arch. Vat.: Reg. Vat. I fol. 90r; 16. Jh., Rom Arch. Vat.: Arm. XXXI, t. 1 fol. 167r.

Erw.: n. 576.

Drucke: Carafa, Epist. III 450; Conc. coll. reg. XXIV 256; Labbe-Cossart, Conc. IX 157; Hardouin, Acta conc. VI 79; Mansi, Coll. XVII 163; Migne, PL CXXVI 884; MG Epist. VII 201 n. 226.

Reg.: J 2509; JE 3290; IP V 45 n. 129.

Lit.: Buzzi, Ravenna e Roma 131; Heidrich, Ravenna 30; Storia di Ravenna 350; Arnold, Johannes 195 Anm. 305.

Kommentar

Das Schreiben des Papstes ist nur in den angegebenen Registerabschriften überliefert, vgl. zu diesen Caspar, Register Johanns 85-99 und Lohrmann, Register Johannes 5-156. Der Text bricht mitten im Satz ab. Über die Nachstellungen gegen den Erzbischof wissen wir nichts Genaues, Buzzi vermutet allgemein die päpstliche Partei in Ravenna als seinen Gegner. Das Verlassen der Kirche durch den Ravennater Erzbischof war bereits von Nikolaus I. in einem nur fragmentarisch erhaltenen Brief (Böhmer-Herbers n. 480) gegenüber Romanus' Vorgänger Johannes angesprochen worden. Zur Abfassungszeit des vorliegenden Briefes war die Eröffnung der Synode auf den 1. Oktober festgesetzt worden. In der Folge wurde im Zusammenhang mit dem Capuaner Kirchenstreit der 1. Oktober für ein Treffen in Traetto vorgesehen, während die Synode (n. 592) auf den 12. Oktober gelegt wurde (das Datum erscheint zudem bereits in früheren Papstbriefen, vgl. n. 513 und n. 514). Der neue Termin ist erstmals im Schreiben an Angilberga (n. 558) genannt, das auf Anfang August datiert ist. Da der vorliegende Brief zuvor verfaßt sein muß, ergibt sich gegen Caspar, Register Johanns 152 mit Anm. 5, der lediglich die erste Nennung des Treffens in Traetto am ursprünglich vorgesehenen Konzilsbeginn beachtete, nicht jedoch die Erwähnung des verschobenen Termins im Schreiben an Angilberga, eine Datierung auf Juli 879. Zur mit dem Data ut supra verbundenen Problematik vgl. Caspar 127-132 und Lohrmann 178f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 542, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ffa61175-3f4a-4f33-8855-d9bea2357657
(Abgerufen am 19.04.2024).