Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Sie sehen den Datensatz 38 von insgesamt 727.

Papst Johannes (VIII.) beauftragt den Bischof Johannes von Teramo, die Angelegenheit der Frau Theoderona zusammen mit den Bischöfen Theoderich von Chieti, Theodicius von Fermo und Helmoinus (?) von Penne kanonisch zu behandeln.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 608.

Reg.: IP IV 311 n. *4.

Lit.: –.

Kommentar

Der päpstliche Auftrag wird in der angegebenen Erwähnung inhaltlich nicht näher gekennzeichnet. Die genaueren Umstände des Streites werden dort jedoch beschrieben; allerdings bleibt unsicher, zu welchem Zeitpunkt der päpstliche Auftrag erfolgte. Die Formulierungen in n. 608 könnten jedoch darauf deuten, daß dies noch geschah, bevor sich Theoderona an den Papst wandte. Sicherer Terminus ante quem ist n. 608. Lediglich wenn man das vobiscum in n. 608 wörtlich nimmt und auf die dort namentlich genannten Bischöfe bezieht, könnte die Datierung auf 875–879 Oktober eingegrenzt werden, da Helmoinus wohl erst 875 den Episkopat in Penne antrat; die Formulierung läßt allerdings offen, ob nicht auch dessen Vorgänger Grimoald (zuletzt nachgewiesen im März 874, vgl. Böhmer-Zielinski n. 388) angesprochen sein könnte.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 38, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f1c210d4-4f52-436f-b7a4-fc385c1a1fb0
(Abgerufen am 28.03.2024).