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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Unter Mitwirkung päpstlicher Legaten sowie anderer Bischöfe wird in Pavia der Streit zwischen der Kirche von Verona und der Kirche von Trient über Besitzungen in Azzano zugunsten der Kirche von Verona entschieden.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 668; n. 669.

Reg.: IP VII/1 219 n. *1.

Lit.: –.

Kommentar

Nur aus den erwähnten Schreiben ist bekannt, daß der Rechtsstreit zwischen der Kirche von Verona und der Kirche von Trient Gegenstand der Beratungen auf der Reichsversammlung von Pavia (Böhmer-Zielinski n. 496 und n. 497) war. In n. 668 sind namentlich nicht genannte päpstliche Legaten erwähnt, die zu diesem Zeitpunkt in partibus Italię weilten und Johannes VIII. über den Ausgang der Verhandlungen informierten. Die Identifizierung der Legaten mit Johannes von Tuscania, Johannes von Arezzo und Ansegis von Sens durch Caspar in MG Epist. VII 243 Anm. 4 beruht auf der bei Mansi, Coll. XVII 329 abgedruckten Unterschriftenliste, die allerdings eine Zusammenfügung zweier Listen darstellt: Nur der erste Teil gehört zur Reichsversammlung von Pavia (vgl. MG Conc. V 19f.), der zweite Teil ist jedoch der Synode von Ponthion (n. 182) zuzurechnen; die Unterschriften der drei genannten Bischöfe wurden in Ponthion geleistet, vgl. die Neuedition der beiden Listen in MG Conc. V 19f. und 46-50. Johannes von Arezzo nahm zwar an der Reichsversammlung von Pavia teil (vgl. Böhmer-Zielinski n. 496 und n. 497), nicht jedoch als päpstlicher Legat (vgl. n. 169), was auch seine Unterschrift Iohannes sanctae Aretinae ecclesiae humilis episcopus subscripsi (MG Conc. V 19; vgl. dagegen seine Unterschrift in Ponthion: MG Conc. V 46) nahelegt. Die Identität der in n. 668 genannten Legaten bleibt unklar; lediglich Petrus von Fossombrone käme als Legat in Frage, da er zur Zeit der Synode von Pavia bei Karl dem Kahlen war, vgl. n. 162. Über die Besitzungen in Azzano wurde in den folgenden Jahren noch zweimal verhandelt, vgl. n. 170, n. 668 und n. 669. Zur Datierung vgl. Böhmer-Zielinski n. 496.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 161, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f1244a5f-caf7-4af6-bb7e-c65bc6aca039
(Abgerufen am 29.03.2024).