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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) tadelt die päpstlichen Gesandten, die Bischöfe Leo (von Gabii) und Petrus (von Fossombrone) (Leoni et Petro episcopis) (n. 179), weil sie aus Nachlässigkeit (vestra neglegentia ... retardatos) trotz der Bedrohung des Papstes durch die Sarazenen immer noch in Pavia blieben und nicht nach Rom zurückkämen (a Papia per tot dies Romam repetere minime studeretis), und fordert sie nachdrücklich auf, baldmöglichst persönlich bei ihm zu erscheinen und zu ihren Bischofssitzen zurückzukehren; sollten sie gewaltsam festgehalten werden, wie es die Anhänger der Gebannten berichteten (a nobis anathematizatorum satellites), so befiehlt (pręcipimus) ihnen der Papst unter Verweis auf frühere Legationen, sich mit Hilfe des päpstlichen Schreibens (pręsentaliter auctoritate huius epistolę) um eine baldige Rückkehr zu bemühen, und kündigt an, er werde andernfalls die Verzögerung allgemein bekannt machen und wegen des zweiten Scheiterns einer päpstlichen Legation (apostolicę sedis legatio ... secundo naufragium passa est) schnellstens ein Konzil einberufen.

Incipit:
Dum vobis innumerabiles huius Dei ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: 11. Jh., Rom Arch. Vat.: Reg. Vat. I fol. 3v; 16. Jh., Rom Arch. Vat.: Arm. XXXI, t. 1 fol. 7r.

Drucke: Carafa, Epist. III 291; Conc. coll. reg. XXIV 9; Labbe-Cossart, Conc. IX 6; Mansi, Coll. XVII 7; Migne, PL CXXVI 683; MG Epist. VII 6f. n. 7.

Reg.: J 2276; JE 3047.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 30; Buzzi, Ravenna e Roma 125; Schieffer, Päpstliche Legaten 24; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 215 und 260f.

Kommentar

Der Brief ist lediglich in den Registerabschriften überliefert, vgl. zu diesen Caspar, Register Johanns 85-99 und Lohrmann, Register Johannes 5-156. Bischof Leo, ein Neffe Papst Johannes' VIII. (vgl. n. 194), befand sich auf dem Rückweg von Ponthion, wo er zusammen mit Bischof Petrus von Fossombrone auf der Synode die Absetzung Bischof Formosus von Porto und dessen Anhänger verkünden sollte, vgl. n. 175 und n. 182. Bei den im Text erwähnten Anhängern der Gebannten handelte es sich möglicherweise um den nomenculator Gregor und den Vestarar Georg vom Aventin, die nach ihrer Exkommuniktion (n. 175) wahrscheinlich zu Lambert von Spoleto geflohen waren – eventuell aber auch um deren Anhänger –, über die sich der Papst bereits im Februar 876 durch Bischof Petrus von Fossombrone bei Kaiser Karl dem Kahlen beschwert hatte, vgl. n. 162. Die Legaten wurden aus nicht geklärten Gründen von Graf Boso von Vienne zurückgehalten, vgl. dazu n. 192, Dümmler vermutet taktische Gründe des Grafen, vgl. auch Böhmer-Zielinski n. 505. Mit dem Scheitern einer zweiten Legation wird wohl auf die päpstlichen Gesandten Bischof Johannes von Arezzo und Bischof Johannes von Tuscania verwiesen, die ebenfalls auf der Synode von Ponthion anwesend waren, dann aber nach dem Tod König Ludwigs des Deutschen Kaiser Karl den Kahlen auf seinen Zug ins ostfränkische Reich begleiteten, vgl. n. 169 und n. 182. Dagegen kehrten Leo von Gabii und Petrus von Fossombrone nach Ende der Synode zusammen mit Adalgar von Autun nach Italien zurück, vgl. n. 182 und n. 179. Der Brief erging wohl etwas früher als n. 192, da der Papst anscheinend Boso noch nicht als Urheber der Verzögerungen erkannt hatte, vgl. hierzu auch Seemann, Boso 32f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 191, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ec9d44fd-9854-41a6-957f-87adec432b69
(Abgerufen am 18.04.2024).