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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) berichtet Kaiserin Richardis und Bischof Liutward von Vercelli (Richardi auguste seu Liutuuardo Vercellensi episcopo a paribus) von den Verwüstungen durch die Sarazenen und der ausgebliebenen Unterstützung und bittet sie, sich bei Kaiser (Karl III.) für baldige Hilfe einzusetzen, da die Lage des Papstes äußerst bedrängt sei und er sogar schon mit dem Tod rechne; der Papst bittet die Kaiserin, sich bei Kaiser (Karl III.) für Bischof Petrus (von Senigallia), dem Überbringer des Briefes (pręsenti ... Petro venerabili episcopo), zu verwenden, da das, was der Bischof in Pavia ungeschickt vorgebracht habe, nicht gegen die kaiserliche Würde gerichtet gewesen, sondern nur im Eifer um die Ausführung des päpstlichen Auftrags geschehen sei; mißbilligend äußert sich der Papst darüber, daß Richardis sich trotz seiner Bitten nicht für (Kaiserin) Angilberga (spiritali filię nostrę Angelberge) eingesetzt habe und bittet (deprecamur), wie es ihm schon lange versprochen war (sicut iamdictus augustus vobiscum pariter repromisit), die Gefangenschaft Angilbergas zu beenden und sie zum Papst zurückkehren zu lassen, da kein Grund für weitere Verdächtigungen bestünde.

Incipit:
[T]anta cordis angustia tantusque dolor ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: 11. Jh., Rom Arch. Vat.: Reg. Vat. I fol. 120r; 16. Jh., Rom Arch. Vat.: Arm. XXXI, t. 1 fol. 227v.

Drucke: Carafa, Epist. III 508; Conc. coll. reg. XXIV 344; Labbe-Cossart, Conc. IX 213; Mansi, Coll. XVII 218; Migne, PL CXXVI 949; MG Epist. VII 267–269 n. 309.

Reg.: J 2602; JE 3380; IP VI/2 11 n. 13; Böhmer-Zielinski n. 693.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 187f.; Hartmann, Gesch. Italiens III,2 71 und 79; Pochettino, L'imperatrice Angelberga 140; Odegaard, Engelberge 93, 96 Anm. 3; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 219; Arnold, Johannes 61f. Anm. 54.

Kommentar

Das Schreiben ist in den Registerabschriften (vgl. zu diesen Caspar, Register Johanns 85-99 und Lohrmann, Register Johannes 5-156) als A-pari-Brief gekennzeichnet, allerdings richtet sich der Inhalt ausschließlich an die Kaiserin; die Ausfertigung an Liutward von Vercelli erging wohl lediglich als Mitteilung, denkbar wäre jedoch auch, daß hier ein Fehler des Registrators vorliegt. Bischof Liutward von Vercelli, der Erzkaplan und Vertraute Karls III., hielt sich wohl zum Zeitpunkt der Abfassung bei Karl III. und Richardis auf. Schon in n. 674 hatte der Papst Kaiser Karl III. um Hilfe gegen die Sarazenen ersucht, die jedoch offensichtlich ausgeblieben war. Johannes hatte sich Anfang März schriftlich bei Karl III. über die Markgrafen Wido III. von Spoleto und Wido II. von Camerino beschwert (n. 714) und den Brief wohl von Petrus von Senigallia überbringen lassen. Die genaueren Umstände, die zur im Brief erwähnten Verstimmung des Kaisers führten, sind nicht bekannt, vgl. Böhmer-Zielinski n. 690 und n. 691. Die genannten vorausgegangenen Bitten des Papstes um die Freilassung Angilbergas sind nicht eindeutig zuzuordnen. Eine diesbezügliche Aufforderung an Richardis ist nicht bekannt. Allerdings wandte der Papst sich 881 an Karl III. (n. 662) und den Episkopat des italischen Reichs sowie die Grafen Karls III. (n. 670), vgl. auch n. 671 und die genannten Regesten zu den Hintergründen. Angilberga kehrte laut den Ann. Bertiniani a. 882 (Grat 249) im Jahr 882 zusammen mit Liutward von Vercelli nach Italien zurück, was möglicherweise auch mit diesem Brief in Zusammenhang steht. Das vorliegende Schreiben ist wohl wenige Wochen nach dem an Karl III. gerichteten Beschwerdebrief (n. 714) entstanden und demnach auf Ende März 882 zu datieren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 715, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ec04754b-9e08-4799-b92f-f9941c71c6cf
(Abgerufen am 29.03.2024).