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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) stellt zur Anfrage der Kaiserin Angilberga (Ingelberge imperatrici) fest, daß die Zehnten nur Bischöfen zustünden, die auch die Sakramente spendeten; der den Klerikern zustehende Teil solle nur denen gewährt werden, die über keine weltlichen Güter verfügten, den Teil für die Armen solle man den besitzlosen Waisen, Witwen und Reisenden, jedoch auch den Mönchen zukommen lassen.

Incipit:
De divisione decimarum quesitus Ingelberge ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: –.

Insert: Polycarp (2. Rezension) (12. Jh., Paris Bibl. nat.: Ms. lat. 3882 fol. 43ra-43rb); Leipziger Sammlung (12. Jh., Leipzig Univ.bibl.: Cod. 276 fol. 72r).

Druck: Paxton, Dossier 7.

Reg.: –.

Lit.: Fournier, Polycarpus 94 (ND 742); Landau, Rechtssammlungen 46.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Fournier und Paxton. Die Zuschreibung zu Johannes erfolgte vielleicht, weil von diesem Papst mehrere echte Schreiben an Angilberga vorlagen. Zum zeitgeschichtlichen Hintergrund des 12. Jh. sowie zu weiteren Fälschungen der zweiten Rezension des Polycarp (vgl. etwa auch n. †9) vgl. die angegebene Literatur. Der Zeitpunkt, auf den hin gefälscht wurde, läßt sich innerhalb des Pontifikats Johannes' VIII. nicht genauer eingrenzen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. †8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ca9c3557-609c-4160-ab54-d70c0790f560
(Abgerufen am 28.03.2024).