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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) konsekriert das vom Grafen Gerhard (von Vienne) erbaute Kloster in Vézelay.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Translatio s. Mariae Magdalenae Vizeliacum (Saxer, Dossier vézelien 237); Ann. Vizeliacenses a. 858 (Huygens, Mon. Vizeliacensia 212).

Reg.: –.

Lit.: Louis, Girart 137 und 173; Boshof, Traditio Romana 40; Arnold, Johannes 139.

Kommentar

Nur die beiden zitierten Quellen berichten von der Weihe; der Translationsbericht nennt irrig eine Initiative des Grafen, der schon 877 (vgl. Louis 122f.) gestorben war. Dort heißt es auch, Johannes habe nach seiner Rückkehr von Rom aus den Klöstern Vézelay und Pothières Reliquien übersandt, was möglich, aber nicht sicher ist, vgl. hierzu Herbers, Leo 398f. Anm. 261. Die Nennung des Stifters Gerhard könnte auch mit der Notiz in n. 438 zusammenhängen, die ebenfalls den verstorbenen Gerhard nennt. Der knappe Eintrag in den Ann. Vizeliacenses vermerkt, daß die Weihe vor dem Konzil von Troyes stattfand. Verfolgt man das Itinerar des Papstes auf seinem Weg nach Troyes, so wäre eine Weihe in Vézelay am ehesten vor, vielleicht aber auch nach seinem Aufenthalt in Flavigny (n. 390) und vor dem Besuch von Pothières (n. 391) anzunehmen, woraus sich auch die zeitliche Einordnung ergibt. Zu den weiteren Weihen in Pothières auf der Hinreise und möglicherweise in Flavigny auf dem Rückweg vgl. n. 391 und n. †?444.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 389, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c705d078-993b-4f71-ab29-56e590f7ebe9
(Abgerufen am 19.03.2024).