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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) weiht (den späteren Papst) Marinus (I.) zum Bischof (von Cerveteri).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Invectiva in Romam (Dümmler, Gesta Berengarii 145-149).

Reg.: –.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 214 Anm. 4; Duhr, Pape Marin 205; Lohrmann, Register Johannes 236; Scholz, Transmigration 209-211.

Kommentar

Die nur in der Invectiva erwähnte Bischofsweihe des Marinus muß wohl vor n. 619 von Februar-März 880 erfolgt sein, wo Marinus erstmals als Bischof bezeichnet wird. Besonders in den formosianischen Streitschriften wurden die Bischofsweihe und das Bischofsamt des späteren Papstes Marinus I. als Präzedenzfall für eine Mißachtung des Translationsverbotes vielfach thematisiert. Zum Bistumswechsel bei Marinus vgl. auch Scholz 224, 238 und 240. In diesen Schriften wird als Bischofssitz meist Cerveteri (Caere) angegeben, allerdings gibt Caspar (MG Epist. VII 200 Anm. 1) auch zu bedenken, ob mit dem 880 genannten Marinus nicht der 877 unter den Unterschriften der Synode von Ravenna (vgl. MG Conc. V 74) bezeugte Bischof von Città di Castello gemeint sein könnte. Sollte Letzteres zutreffen, so entfiele die Möglichkeit, einen Terminus ante quem festzulegen; da in n. 619 jedoch das Amt des Bischofs und des Arkars zusammen genannt sind, dürfte eine Identifizierung mit dem späteren Papst wahrscheinlicher sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 37, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/baef039b-2556-4656-b406-25499a7bb782
(Abgerufen am 29.03.2024).