RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3
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Papst Johannes (VIII.) bittet Kaiser Karl (III.) brieflich und durch Legaten, (Kaiserin) Angilberga freizulassen.
Überlieferung/Literatur
Erw.: n. 670.
Reg.: vgl. Böhmer-Zielinski n. 648.
Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 181f.; Lapôtre, Jean VIII 344f. (ND 410f.); Hartmann, Gesch. Italien III/2 76; Pochettino, L'imperatrice Angelberga 137, 140; Odegaard, Engelberge 92f.
Kommentar
Nur aus dem angegebenen Schreiben ist bekannt, daß der Papst Karl III. durch Legaten und Briefe aufgefordert hat, Angilberga freizulassen. In n. 671 ist außerdem davon die Rede, daß Karl sich in Rom dazu verpflichtete. Angilberga war wohl nach der Erhebung Karls zum König des italischen regnum (vgl. n. 613) mit diesem über die Alpen gezogen und wurde in der Folgezeit offenbar an einer Rückkehr gehindert, vgl. Böhmer-Zielinski n. 621. Der Grund für das Exil war möglicherweise die Befürchtung Karls, Angilberga könne zusammen mit ihrem Schwiegersohn Boso von Vienne gegen den Kaiser vorgehen. Daß auch die Intervention des Papstes zunächst nicht von Erfolg gekrönt war, geht aus der erneuten Beschwerde Johannes' VIII. gegenüber Kaiserin Richardis und Bischof Liutward aus dem März 882 hervor (n. 715). Erst nach diesem Schreiben kehrte Angilberga, wie die Ann. Bertiniani a. 882 (Grat 249) berichten, zusammen mit Liutward von Vercelli nach Italien zurück. Zu datieren ist die Bitte in die Wochen vor dem Schreiben an den italischen Episkopat (n. 670) und wohl nach der Kaiserkrönung (n. 660).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,4,3 n. 662, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ba8b01a0-94b1-46ae-b171-dbfa6b04ace9
(Abgerufen am 28.03.2024).