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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) ermahnt (cum pia exhortatione convenio et ... optestor) die Bischöfe (ad omnes episcopos), das, was er ihnen über Gott, die Ordines und die Sitten (de Deo, de sacris ordinibus vel sanctis moribus) gesagt habe, mit großer Ehrerbietung zu erfüllen und bei abweichender Meinung diese vor allen darzulegen; er beschwört sie (vos ... coniuro vel obsecro) ohne Ansehen der Person und nicht aufgrund von Geschenken Recht zu sprechen.

Originaldatierung:
Data ut supra.
Incipit:
Ecce, sanctissimi sacerdotes, pręmissis precibus ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: 11. Jh., Rom Arch. Vat.: Reg. Vat. I fol. 64r; 16. Jh., Rom Arch. Vat.: Arm. XXXI, t. 1 fol. 116v.

Drucke: Carafa, Epist. III 401; Conc. coll. reg. XXIV 166; Labbe-Cossart, Conc. IX 102; Mansi, Coll. XVII 106f.; Migne, PL CXXVI 958; MG Epist. VII 131f. n. 160.

Reg.: JE 3241.

Lit.: Levi, Regesti Vaticani 178; Caspar, Register Johanns 104f. Anm. 4; Lohrmann, Register Johannes 180.

Kommentar

Der Text ist in den oben aufgeführten Registerabschriften überliefert, vgl. zu diesen Caspar 85-99 und Lohrmann 5-156. Bisher war man davon ausgegangen, daß er eine Synodalallokution oder der Entwurf einer Ansprache Papst Johannes' VIII. war. Caspar sowie Levi setzten ihn mit dem Konzil von Troyes in Verbindung, während Ewald ihn fälschlicherweise der Synode von Rom im Mai 879 (n. 506) zuordnete (JE: 1. Mai 879). Bereits Caspar war der allgemeine Charakter der Ansprache aufgefallen. Er verwies darauf, daß diese und andere Allokutionen des Papstes nicht in den Protokollen des Konzils von Troyes erscheinen und wohl lediglich Redeentwürfe waren, vgl. Caspar 104f. Anm. 4 sowie 122, ähnlich Lohrmann. Bei der Passage handelt es sich jedoch um eine Ansprache des Metropoliten auf Synoden, welche verschiedene Ordines vorsehen. Zu den Konzilsordines vgl. allgemein MG Ordines de celebrando concilio 1-124. Eine überarbeitete Fassung des Textes fand ferner Aufnahme in das Decretum des Ivo von Chartres V 249 (Mansi, PL CLXI 319) unter dem Titel Admonitio episcopi. Eine frühe Synodalallokution erscheint in den Akten des IV. Toledaner Konzils (633) c. 4. Formular (Ordo 1), vgl. MG Ordines de celebrando concilio 140. Eine in einem späteren Ordo (n. 2) enthaltene erweiterte Ansprache (MG Ordines de celebrando concilio 179f.) sollte offensichtlich auf einer Provinzialsynode des späten Westgotenreiches verlesen werden. Ordo 2 ist der am breitesten überlieferte Ordo des Früh- und Hochmittelalters. Er findet sich zum ersten Mal in einem Codex mit der Collectio Hispana Gallica. Seine große Verbreitung verdankt der Ordo jedoch den pseudoisidorischen Fälschungen, die den Text in überarbeiteter Fassung in der Hispana Gallica Augustodunensis und in den falschen Dekretalen überliefern. So gelangte der Ordo laut Schneider in MG Ordines de celebrando concilio 142 in verschiedene Rechtssammlungen. Die Synodalallokution, die im Register Johannes' VIII. überliefert ist, basiert auf den pseudoisidorischen Fälschungen, vgl. MG Ordines de celebrando concilio 179f. Zur weiteren Rezeption der pseudoisidorischen Fälschungen bei Johannes VIII. vgl. Fuhrmann, Pseudoisidor. Fälschungen 281-288 (ohne Verweis auf die Synodalallokution). Da die Ansprache im Register überliefert ist, wurde sie möglicherweise von Johannes VIII. gehalten, und zwar auf dem Konzil von Troyes 878, beendet sie doch die Reihe der Stücke, die im Zusammenhang mit der Reise ins Westfrankenreich stehen, vgl. Lohrmann 10 und 180. Sie ist allerdings nicht in den Konzilsprotokollen (MG Conc. V 82-89) überliefert. Zur Rechtssprechung von Bischöfen allgemein vgl. Hartmann, Bischof als Richter. Trotz der Zweifel, ob die Ansprache gehalten wurde, wird hier auf die Zeit des Konzils von Troyes datiert. Zur mit dem Data ut supra verbundenen Problematik vgl. Caspar 127-132 und Lohrmann 178f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 406, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b903032e-e02f-4ecb-90ae-c636ad69286c
(Abgerufen am 19.04.2024).