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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Die Bischöfe der (Kirchen)provinz (Bourges) berichten Papst Johannes (VIII.) von der Zerstörung der Stadt und der (Kirchen)provinz Bordeaux durch die Normannen und billigen die Translation Frothars auf den Erzstuhl von Bourges.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 198; n. 203.

Reg.: –.

Lit.: Scholz, Transmigration 152.

Kommentar

Nur aus den beiden Briefen des Papstes ist das Schreiben der Suffraganbischöfe von Bourges bekannt. In n. 203 an Karl den Kahlen wird jedoch nicht ganz deutlich, ob einmal mit provinciales presules, ein andermal mit conprovinciales quoque presules tatsächlich die Bischöfe der Kirchenprovinz Bourges oder nicht die der Diözese Bordeaux gemeint sind, wie Scholz annimmt. Daß der Papst durch die Suffragane von Bourges über die Zustände in der Provinz Bordeaux informiert wurde, ist zwar aufgrund der Erwähnung in n. 198 gesichert, daß aber dieselben Bischöfe auch ihre Zustimmung zur Translation gaben, widerspricht zumindest dem Bericht Hinkmars in den Ann. Bertiniani a. 876 (Grat 202) über die Synode von Ponthion (vgl. n. 182), wo es heißt, die Bischöfe, unter denen laut der erhaltenen Unterschriftenliste (MG Conc. V 41-46) fast alle Suffragane von Bourges vertreten waren, hätten den Bistumswechsel Frothars einstimmig zurückgewiesen. Vgl. hierzu auch Caspar in MG Epist. VII 8 Anm. 2, der allerdings dennoch davon auszugehen scheint, daß im Schreiben des Papstes (n. 203) von der Zustimmung der Bischöfe der Provinz Bourges die Rede ist. Es ist letztlich auch nicht auszuschließen, daß entweder der Bericht Hinkmars (Grat 202) aufgrund dessen eigener Ablehnung der Translation subjektiv gefärbt ist oder sogar die Teilnehmer der Synode vom Reimser Erzbischof unter Druck gesetzt wurden, den Bistumswechsel zu verweigern. Der Papst könnte zusätzlich auch Informationen aus der Diözese Bordeaux erhalten haben. Ob dies auf der Synode von Ponthion durch die dort anwesenden Legaten geschah (so Scholz), ist jedoch unsicher, da die Suffragane von Bordeaux nicht in der Unterschriftenliste (MG Conc. V 41-46) erscheinen. Der Brief der Bischöfe der Kirchenprovinz Bourges ist wohl nach der Synode von Ponthion (n. 182), möglicherweise auf Nachfrage der päpstlichen Legaten, spätestens aber einige Wochen vor Abfassung des päpstlichen Antwortschreibens (n. 198) nach Rom gesandt worden. Hieraus ergibt sich der obige Datierungsvorschlag.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b6bcae08-d938-4360-8ff5-d278adf43f1f
(Abgerufen am 19.04.2024).