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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Erzbischof Otrannus von Vienne beklagt sich bei Papst Johannes (VIII.) über die Invasion des weder getauften, noch zum Priester erhobenen, geweihten, akklamierten und gebildeten Aptadus in (die Diözese) von Genf, obwohl er bereits einen Bischof geweiht habe.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 720.

Reg.: Gall. Pont. III/1 117 n. *127.

Lit.: –.

Kommentar

Nur aus der Antwort des Papstes ist das Schreiben des Erzbischofs bekannt. Bereits zuvor muß Johannes VIII. von der Bischofsweihe durch Otrannus erfahren habe, was aus n. 716 hervorgeht. Die doppelte Bischofsweihe (vgl. zur Weihe des Aptadus durch den Papst n. 710) stellte sich aus der Perspektive des Otrannus offenbar völlig anders da als aus päpstlicher Sichtweise. Zu den Hintergründen vgl. n. 710, n. 711, n. 716 und n. 720. Unklar ist, ob der Erzbischof, als er sich an den Papst wandte, bereits den ersten Brief des Papstes in dieser Angelegenheit (n. 716) erhalten hatte. Zu datieren ist das Schreiben des Otrannus kurz vor die päpstliche Antwort.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 717, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b3c90239-5be6-4fdf-bd57-bd6e1a4c5e5e
(Abgerufen am 19.04.2024).