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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Kaiser Karl (der Kahle) unterstellt seine Enkel Ludwig (III.) und Karlmann (II.) dem Schutz Papst Johannes' (VIII.).

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 701; n. 702.

Reg.: –.

Lit.: Boshof, Traditio Romana 71.

Kommentar

Nur aus den Briefen des Papstes an die Enkel Karls des Kahlen und an Abt Hugo von Saint-Germain d'Auxerre sowie die Grafen Bernhard Plantelevue von der Auvergne, Guido und Albuin aus dem Jahr 882 erfahren wir von der Traditio der beiden Könige bereits durch ihren Großvater, wobei in n. 702 nur summarisch von progenitores die Rede ist, die aber aufgrund der ausführlichen Nennung in n. 701 mit Karl dem Kahlen und Ludwig dem Stammler identifiziert werden können (zur späteren Anempfehlung durch Ludwig den Stammler vgl. n. 294). Schon die Kaiserin Angilberga war dem Papst von ihrem Gatten Ludwig II. kommendiert worden (vgl. n. 115), ebenso wie sie sich selbst noch einmal dem päpstlichen Schutz unterstellte (vgl. n. 121). Die Kommendation dürfte wohl erst nach der Kaiserkrönung Karls des Kahlen stattgefundenen haben, da es vorher kaum Kontakte zwischen Karl und Johannes VIII. gegeben hat (vgl. zudem die Bezeichnung imperator in n. 701). Terminus ante quem für die Traditio ist der Tod Karls des Kahlen am 6. Oktober 877.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 146, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b0d594f4-8ff2-441c-b09b-c5fb1a579b0a
(Abgerufen am 18.04.2024).