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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) ermahnt (Erzbischof) Hinkmar (Hincmarus) (von Reims) (mit ähnlichem Wortlaut wie in n. 379), sich zu ihm zu begeben, sobald er erfahren habe, wann und wo die Synode tagen werde.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 379; n. 388.

Reg.: J 2378; JE 3157.

Lit.: Lapôtre, Jean VIII 10 (ND 76); Caspar, Register Johanns 141f.; Rupp, Chrétienté 40; Lohrmann, Register Johannes 281; Oexle, Ebroin von Poitiers 202; Arnold, Johannes 35.

Kommentar

In dem an Ansegis von Sens gerichteten Schreiben (n. 379) wird vor der Adresse der Name Hinkmars und anderer Metropoliten aufgeführt, die offensichtlich auch zur in Kürze stattfindenden Synode eingeladen wurden. Die erfolglose erste Ladung ist auch einer weiteren Zitation von Ende Juni oder Juli (n. 388) zu entnehmen. Wahrscheinlich spielt der Papst in diesem späteren Schreiben auf den vorliegenden Brief an. JE geht davon aus, daß am 10. Juni gleichlautende Briefe an alle genannten Bischöfe verfaßt wurden. Der exakte Wortlaut und der genaue Abfassungstag der einzelnen Briefe sind jedoch – vom in den Registerabschriften überlieferten Brief an Ansegis von Sens abgesehen – nicht zu ermitteln, dennoch ist am 10. Juni als ungefähres Datum festzuhalten und von zumindest ähnlichem Wortlaut auszugehen. Zu den Problemen der A-pari-Briefe vgl. n. 379.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 380, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/af4e0bc4-9891-4872-a693-1a43de29ecde
(Abgerufen am 23.04.2024).