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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) erteilt Erzbischof Hinkmar von Reims Anweisungen bezüglich eines beschuldigten Priesters.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard von Reims, Hist. III 23 (MG SS XXXVI 315).

Reg.: –.

Lit.: Stratmann, Briefe an Hinkmar 65 Anm. 145.

Kommentar

Der Brief an Hinkmar von Reims ist nur bei Flodoard von Reims bezeugt, der das Schreiben, das Hinkmar anschließend an Hilbebold von Soissons verschickte, nennt. Zu der Angelegenheit ist nichts näheres bekannt und die Datierung demnach innerhalb des Pontifikats Johannes' VIII. nicht einzugrenzen. Zur Ablehnung der Datierung von Schrörs, Hinkmar 549 n. 421 vgl. n. 30.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 31, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a60b2402-012f-4f84-ac32-041cdd2b90a6
(Abgerufen am 28.03.2024).