Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Sie sehen den Datensatz 498 von insgesamt 1059.

Papst Nikolaus (I.) empfängt ehrenvoll Abt Theoto von Fulda, der ein Privileg für sein Kloster erbittet und als Gesandter (König) Ludwigs des Deutschen apologetisch über die Ereignisse des vergangenen Jahres berichtet.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 500; Ann. Fuldenses a. 859 (MG SS rer. G. [7] 53); Brieffragment Theotos (>MG Epist. V 531 n. 33).

Reg.: Böhmer-Mühlbacher2 n. 1439d und n. 1441b; GP IV 362 n. *20 und GP IV 363 n. *22; Böhmer-Zielinski n. 178.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich I 454f.; Parisot, Lorraine 133; Lübeck, Fuldaer Äbte 48f.; Mohr, Krise 211f.; Sandmann, Folge der Äbte 187; Bigott, Ludwig der Deutsche 152.

Kommentar

Nur die genannten Quellen berichten über die Bitten Theotos: n. 500 über die Privilegienbitte, die Ann. Fuldenses und das Brieffragment Theotos verzeichnen hingegen beide den ehrenvollen Empfang in Rom und berichten über eher politische Aspekte, die wohl den (militärischen) Druck Ludwigs des Deutschen auf Aquitanien betrafen. Vgl. zur Fuldaer Briefsammlung und ihren Überlieferungsproblemen, in der das Brieffragment Theotos tradiert wurde, Hartmann, Humanismus und Kirchenkritik bes. 102 und 205. Eine laut Wehlt, Reichsabtei 268 weitere mögliche Romfahrt Theotos schon 857 lehnt Sandmann als eher unwahrscheinlich ab. Mohr sieht den Grund für die im königlichen Auftrag durchgeführte Gesandtschaft, die Theoto zuvor auch zu Kaiser Ludwig II. führte (vgl. Böhmer-Zielinski), darin, daß König Karl der Kahle schon früher beim Papst interveniert hatte (vgl. n. 481) und daß König Lothar II. wohl nach der Synode von Savonnières zu seinem Bruder Ludwig II. nach Italien gereist war (vgl. Böhmer-Zielinski n. 179). Zur päpstlichen Antwort an Ludwig vgl. n. 499, zum Privileg für Fulda vgl. n. 500. Zwar liegen diese Antworten eventuell zeitlich etwas auseinander, aber es ist durchaus denkbar, daß Theoto beide Angelegenheiten gemeinsam in Rom vortrug. Terminus ante quem sind die Antwort an Ludwig den Deutschen sowie das Fuldaprivileg (n. 499 und n. 500).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 498, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/edfe49e6-49ba-495a-926f-5a720de034e0
(Abgerufen am 28.03.2024).