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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Kaiser Basileios (I. von Byzanz) teilt Papst Nikolaus (I.) durch seinen Spathar Euthymios die neuerliche Inthronisation des Patriarchen Ignatios mit.

Empfänger:
Papst Nikolaus (I.)

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 869; Brief Hadrians II. an den Patriarchen Ignatios von 868 Aug. 1 (JE 2909; MG Epist. VI 748-750 n. 38).

Reg.: Dölger-Müller, Reg. des oström. Reiches I,2 2 n. 472b.

Lit.: Hergenröther, Photius II 23; Dümmler, Ostfränk. Reich II 210; Gay, L’Italie I 82; Vogt, Basile Ier 213f.; Hefele-Leclercq, Hist. IV,1 453; Dvornik, Photian Schism 138; Goetz, Staatlichkeit 164-167; Stiernon, Konstantinopel 83f.; Beck, Geschichte der orthodoxen Kirche 107; Gemeinhardt, filioque-Kontroverse 228.

Kommentar

Die Gesandtschaft des Euthymios mit dem zugehörigen Brief des byzantinischen Kaisers ist hauptsächlich aus der oben angegeben Erwähnung im Schreiben Papst Hadrians II. an den Patriarchen Ignatios zu erschließen. Basileios verweist auch in seinem Brief an Nikolaus vom 11. Dezember 867 (n. 869) auf ein früheres Schreiben mit ähnlichem Inhalt, ohne jedoch den Gesandten Euthymios zu nennen. Den Brief hat Müller in seiner Neubearbeitung der Regesten Dölgers erstmals als eigenständiges Schreiben nachgewiesen. Es ist nicht eindeutig zu klären, ob die Bemerkung von der Absetzung des Photios und der Wiedereinsetzung des Ignatios in n. 869 nur wiederholt oder neu hinzugefügt wird. Eine bei Dölger-Müller angeführte Erwähnung dieses Schreibens im Brief Hadrians II. an den Kaiser Basileios I. (JE 2908) bleibt vage und ist auszuscheiden. Zur zeitlichen Einordnung vgl. Dölger-Müller, die auch eine frühere Datierung nicht ausschließen, so daß der Kaiser schon vor der Restitution des Ignatios am 23. November 867 eine Absichtserklärung zu einer bevorstehenden Wiedereinsetzung des Ignatios an den Papst gemeldet haben könnte; vgl. ähnlich Goetz, Staatlichkeit, der auf Ende September 867 datiert, denn Ignatios hätte Euthymios wohl einen eigenen Brief an den Papst mitgegeben, wäre die Gesandtschaft erst nach dessen Restitution aus Konstantinopel abgereist. Da noch der Brief n. 869 vom 11. Dezember Nikolaus als Empfänger angibt, ist das auch für dieses Schreiben anzunehmen, denn offensichtlich war der Tod des Papstes in Byzanz noch nicht bekannt. Offen bleiben muß jedoch, wann die Gesandtschaft in Rom genau eintraf; Dvornik 138 geht davon aus, daß diese erst mit der Eröffnung des Schiffsverkehrs im Frühjahr 868 aufbrechen konnte; jedenfalls überreichte Euthymios Hadrian II. das Schreiben spätestens kurz vor der Abfassung der päpstlichen Antwortbriefe am 1. August 868 (JE 2908, JE 2909).

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 868, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ecb96565-53a1-4dac-b0e2-43fe8927b9a7
(Abgerufen am 29.03.2024).