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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Odo von Beauvais überbringt Papst Nikolaus I. die Briefe n. 609, n. 610, n. 611, n. 612, n. 613 (sowie weitere Schreiben), berichtet lobend von Karl dem Kahlen (vgl. n. 627), informiert den Papst über das Konzil von (Pîtres)/Soissons (862) (vgl. n. 628), teilt ihm die Beilegung des Konflikts zwischen den Söhnen Karls des Kahlen und deren Vater mit (vgl. n. 631), bittet den Papst um Bestätigung des Privilegs für das Kloster Corbie (vgl. n. 623) und des Besitzes der Klöster Oroër und (Saint-Germer de) Fly (vgl. n. 622).

Empfänger:
Kloster Corbie

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 621; n. 622; n. 623; n. 627; n. 628; n. 629; n. 631; n. 665; n. †(?) 682.

Reg.: –.

Lit.: Schrörs, Hinkmar 247-251; Dümmler, Ostfränk. Reich II 91; Parisot, Lorraine 216; Perels, Nikolaus 76, 102f.; Grierson, Eudes Ier 169-172; Haller, Nikolaus 35f., 101-103; Hirsch, Untersuchungen 365; Devisse, Hincmar II 591f.; Boshof, Odo 47-49; Hartmann, Synoden 315f.; Georgi, Erzbischof Gunthar 19.

Kommentar

Nur aus den angegebenen Erwähnungen wissen wir expressis verbis von der Legation Odos; darüber hinaus muß weiterhin die Übergabe des Bittschreibens Karls des Kahlen für das Kloster Saint-Denis (n. 584) (vgl. Théry, Hist. de l’aréopagitisme 151 sowie Buchner, Vizepapsttum 42) und des Schreibens n. 610, welches wohl zu einer bei Flodoard erwähnten rotula Hinkmars von Reims (vgl. n. 692) gehörte, durch Odo angenommen werden. Ob Odo mit Abt Saro reiste (vgl. n. 615) ist nicht sicher; eventuell begleitete ihn auch der Papstlegat Primus bei dessen Rückreise aus dem Frankenreich, vgl. die gemeinsame Nennung von Odo und Primus im Brief des Papstes an Karl den Kahlen (n. 627). Vielleicht informierte Odo den Papst als erster über die Heirat Lothars II. mit Waldrada, wie PFarisot und Haller vermuten, jedoch fehlt hierzu ein explizites Quellenzeugnis. Vgl. weiterhin n. †(?) 682 zu den Annahmen der Forschung, Odo habe eine Empfängerausfertigung für Saint-Calais nach Rom mitgenommen, die dort jedoch nicht akzeptiert worden sei. Zur Bedeutung Odos als Informant des Papstes, der in den Rothad-Angelegenheit keinesfalls als Suffragan den Vorstellungen Hinkmars von Reims in allem gefolgt sein dürfte, vgl. Boshof sowie n. 612. Odo brachte neben dem Privileg für die eigene Institution (n. 622) zahlreiche weitere Schreiben von seiner Romreise mit zurück, vgl. hierzu n. 635. Da von der Übergabe der Bittbriefe bis zu den verschiedenen ausgestellten Urkunden einige Zeit verstrich, ist die frühstmöglichste Datierung wohl auf Anfang April anzusetzen.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 620, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dce4c314-e2ad-4b41-89e0-9d48b90124a2
(Abgerufen am 19.04.2024).