Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Sie sehen den Datensatz 716 von insgesamt 1059.

Papst Nikolaus (I.) entsendet auf die Nachricht, daß auf der Insel Sardinien Inzest und Verwandtenehe wie zu Zeiten Papst Gregors IV. von den Richtern geduldet werden, die Legaten Bischof Paul von Populonia und Abt Saxu von SS. Johannes und Paulus (beim Vatikan) mit Briefen (... sicut in epistolis quas idem legati Sardiniam deportaverunt, regesto ipsius praesulis insertis) nach Sardinien, die gegen die Mißstände einschreiten und Zuwiderhandelnde im päpstlichen Auftrag exkommunizieren sollen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 162).

Reg.: J *2094; JE *2771; IP x 379 n. *25.

Lit.: Zedda, Sardegna nel primo medio evo 110; Bellieni, Sardegna I 444 und II 709-718; Boscolo, Sardegna 73; Eickhoff, Seekrieg 102; Rovina, Bolla plumbea 228-230.

Kommentar

Nur aus dem Lib. pont. erfahren wir von der Legation und den dort erwähnten Briefen. Fraglich bleibt, ob sich die Notiz beim Annalista Saxo (MG SS VI 576, MG SS XXXVII 77), die allgemein eine Verfügung des Papstes bezüglich Verwandtenehen erwähnt, auf die hier behandelte Angelegenheit oder auf n. 515 bezieht. Über den Fund einer Bleibulle, die vielleicht zu einem der mitgeführten Briefe gehört, berichtet Rovina. Die Anzahl der von den Legaten zu übermittelnden Schreiben ist unbekannt. Zu den entsandten Personen vgl. Riesenberger, Prosopographie 153f. Die Passage iudices ipsius insulae, cum populo gubernationibus suis subiecto ist in der Forschung unterschiedlich bezüglich der Existenz von eigenständigen Judikaten auf Sardinien interpretiert worden; für Eigenständigkeit plädiert (nach früheren Forschungen) vor allem Zedda, anders (nach Besta) Eickhoff und Boscolo. Vgl. zum Hintergrund auch die Anfrage eines iudex von Sardinien sowie die Antwortschreiben Leos IV. (n. 94, n. 95, n. 96, n. 97). Die Datierung erfolgt aufgrund der wohl weitgehend chronologischen Anordnung der Darstellung im Lib. pont. nach Indiktionsjahren. Der vorliegenden Erwähnung geht im Papstbuch das Verzeichnis päpstlicher Schenkungen während der 12. Indiktion des laufenden Zyklus voraus (vgl. als letzten Eintrag n. 652). Der Bericht über die sardische Legation eröffnet mit höchster Wahrscheinlichkeit die Einträge des folgenden 13. Indiktionsjahres. Der Terminus ante quem ist durch den unmittelbar anschließenden Bericht über die Rehabilitation Bischof Rothads von Soissons im Dezember 864 (n. 727) gegeben.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 716, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a4de55fd-8337-46cf-8268-87e21e09c58f
(Abgerufen am 19.04.2024).