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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Benedikt (III.) mahnt Kaiser (Ludwig II.), Könige, Fürsten, Bischöfe und Getreue (apud imperatorem et reges ac principes interveniens et concertans atque episcopis et cunctis fidelibus scribens) auf Bitten des (italischen) Grafen Boso, dessen Ehefrau Ingiltrud , die mit einem Ehebrecher (Wangar) nach Gallien geflüchtet sei, zur Rückkehr zu bewegen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: JE 2764; JE 2886. Reg.: J *2015; JL *2673. Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich II 17; Parisot, Lorraine 165f.; Poupardin, Provence 300; Hlawitschka, Oberitalien 159; Devisse, Hincmar I 429-432; Böhringer (MG Conc. IV Suppl. 1) 6.

Kommentar

Das nur aus den Erwähnungen bekannte Schreiben blieb letztlich erfolglos, wie in JE 2886 vermerkt wird. Die ausführliche Adresse kann nur aus JE 2886 erschlossen werden, allerdings bleibt unklar, ob nur ein einziger oder mehrere Briefe abgesandt wurden. Denkbar wäre auch eine mündliche Intervention beim Kaiser. Böhmer-Zielinski 170 vermutet, daß Ludwig II. bei seinem Romzug (im März) 858 auch über das hier angesprochene Problem verhandelt haben könnte. Unter Gallien ist nicht nur das Reich Karls des Kahlen, sondern auch dasjenige Lothars II. zu verstehen, wo sich Ingiltrud vor allem in den Diözesen Köln und Trier aufhielt. Die Datierung des Briefes ergibt sich aus dem Datum der Flucht Ingiltruds, die aufgrund der Berichte der römischen Synode von Okt. 863 (MG Conc. IV 154) und eines Briefes Hinkmars von Reims (MG Epist. VIII 83 n. 135) näher bestimmt werden kann (Oktober 856-Herbst 857, vgl. auch Hlawitschka und die weitere Literatur). Der Reimser Erzbischof erwähnt in seinem Brief allgemein päpstliche Anordnungen und die Zusicherung der Vergebung bei der Rückkehr zu Boso übereinstimmend mit seinem Werk De divortio (MG Conc. IV Suppl. 1, 231f.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 407, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0856-00-00_2_0_1_4_2_407_407
(Abgerufen am 23.04.2024).