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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Der Mönch und Maler Lazarus "der Chazar" erscheint bei Papst Benedikt (III.), überbringt als Gesandter des (byzantinischen) Kaisers Michael (III.) (Michahel ... Constantinopolitane urbis imperator ) einen Brief sowie zahlreiche Geschenke, als Gesandter des Patriarchen Ignatios (von Konstantinopel) einen Brief bezüglich der Absetzung des (Erzbischofs) Gregor Asbesta von Syrakus und (der Bischöfe) Petros (von Sardis) und Eulampios (von Apamea), wonach der Papst deren Verurteilung bestätigen solle.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 147f.); Konzilsakten von Konstantinopel (861) (Deusdedit IV 430, Wolf von Glanvell 608); JE 2796; JE 2813; JE 2819; Brief Stylians an Papst Stephan V (886) (MG Epist. VII 375, vgl. † 382). Reg.: Dölger, Reg. des oström. Reiches I 54 n. 450; Grumel, Regestes Constantinople 66f. n. 448; Grumel-Darrouzes, Regestes Constantinople 90 n. 448. Lit.: Hergenröther, Photius I 361f.; Mann, Lives II 317f.; Grumel, Schisme 260; Dvornik, Photian Schism 25-27; Stiernon, Interprétations 675; Lounghis, Ambassades byzantines 188f., 295, 338, 343.

Kommentar

Die Legation ist durch die angeführten Erwähnungen belegt; zur Vorgeschichte vgl. n. 309 und n. 310 . Der Lib. pont. berichtet nur über die Geschenke des Kaisers Michael III., die er einzeln aufführt. Den kaiserlichen Brief, der wohl von der Kaiserin Theodora mitverfaßt war (vgl. Hergenröther) verzeichnet JE 2796. Die übrigen genannten Quellen berichten von den Bemühungen des Ignatios, die Bestätigung für das durch eine Synode gefällte Urteil (vgl. n. 309 ) zu erhalten. Etwas verwirrend bleibt der Bericht über die Ereignisse in dem Brief Stylians (vgl. n. 382 ). Dort heißt es, Lazarus sei zu Papst Leo IV. gesandt worden und habe dessen Zustimmung zum Absetzungsurteil erhalten; später habe er dann erneut bei Benedikt III. vorgesprochen, der ebenso die Sentenz des Ignatios bestätigt habe. Beide Päpste haben wahrscheinlich der Absetzung nicht zugestimmt (n. 309 und n. † 382), wie aus den Bemerkungen von Nikolaus I. (JE 2813 und JE 2819) hervorgeht, vgl. auch Dvornik 25f. sowie schon Lapôtre, Formose 17. Stylians Darstellung ist wohl am ehesten so zu erklären, daß die byzantinische Gesandtschaft noch zu Papst Leo IV. abgesandt wurde, jedoch erst während des Pontifikates Benedikts III. in Rom eintraf. Da Stylian vielleicht nur die Briefe des Ignatios an Leo IV. sowie die Antwort Benedikts III. an Ignatios (n. 418) kannte, hat er vielleicht zwei dazwischen liegende Schreiben Papst Leos IV. an Ignatios sowie des Ignatios an Papst Benedikt III. erschlossen, vgl. Grumel. Dem Brief des Patriarchen waren wohl die Synodalakten zur Absetzung der Bischöfe (vgl. Grumel-DarrouzÈs, Regestes Constantinople 88 n. 445) beigefügt, vgl. Dvornik 26. Zu Klerikern als byzantinischen Gesandten vgl. Lounghis 335ff. Aufgrund der Nachricht im Lib. pont. über das Eintreffen der Gesandtschaft während des Pontifikates Benedikts III. sowie der Überlegungen zu einer Entsendung noch während der Sedenzzeit Leos IV. ist die Beauftragung des Gesandten in das Frühjahr bzw. den Sommer 855 zu legen, der Empfang in Rom durch Benedikt III. in den Herbst 855, kurz nach Benedikts Weihe. Diese Datierung ist auch wegen der politischen Ereignisse in Byzanz (Staatsstreich zwischen Januar und März 856) durchaus wahrscheinlich, vgl. Grumel-DarrouzÈs.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 378, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-10-00_3_0_1_4_2_378_378
(Abgerufen am 19.04.2024).