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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Benedikt (III.) verleiht den Kanonikern der Kirche S. Moritz in Tours ein Privileg.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Urk. Karls III. von 886 Okt. 29 n. 146 (MG Dipl. Kar. Germ. II 235). Reg.: -.

Kommentar

Das Privileg muß wahrscheinlich Benedikt III. zugeschrieben werden. Es wird zusammen mit ebenfalls verlorenen Urkunden von Karl dem Kahlen, Ludwig dem Stammler und von Bischöfen genannt. Aus der Charakterisierung der Urkunde Karls des Kahlen geht hervor, daß dieser wohl die Einkünfte der Mensa der Kanoniker bestätigte und Benedikt diese Verfügung bekräftigte, vgl. Lottessier, Recueil 521 n. 198bis. Eine genauere Eingrenzung der Datierung ist nicht möglich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 364, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-00-00_9_0_1_4_2_364_364
(Abgerufen am 19.04.2024).