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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Abt Hatto von Fulda schreibt Papst Leo (IV.) über die Erhebung des Hrabanus Maurus zum Erzbischof von Mainz als Nachfolger Otgars (847 Juni 26), über seine eigene Sorge bei der Aufbewahrung von Büchern, der Bonifatiusvita sowie der Briefe früherer Päpste zu Fuldaer Gründungstraditionen, empfiehlt die nach Rom gesandten Mönche, und verweist auf Papst Zacharias (vgl. GP IV 356 n. 3), gemäß dessen Willen Fulda allein dem Papst unterstellt sein solle.

Überlieferung/Literatur

Druck: Brief des Abtes Hatto an den Papst (MG Epist. V 530f. n. 31)(fragm.). Reg.: GP IV 360f. n. *15. Lit.: Kottje, Schriftlichkeit 180; Meineke, Tatian 426.

Kommentar

Das Schreiben an den Papst ist nur aus den Brieffragmenten bekannt, die Dümmler aus der Sammlung der Magdeburger Zenturien abgedruckt hat. Zum Hinweis Hattos, er sei custos librorum im Kloster Fulda gewesen, vgl. Kottje 181 f. sowie Meineke. Zu Abt Hatto vgl. Sandmann, Folge der Äbte 186. Einen weiteren, ähnlichen Brief übersandte Hatto durch Thakulf, vgl. n. 326 . Der Brief wurde u. a. mit n. 324 von einer Gesandtschaft überbracht, die das Privileg n. 328 erwirken sollte. Akzeptiert man dessen Datierung auf Mai 855, so ist die Gesandtschaft in die Zeit kurz davor zu legen. Allerdings würde die Nachricht über die Erhebung Hrabans dann erst mit sieben Jahren Abstand nach Rom gelangt sein, so daß unsicher bleibt, ob die Fragmente alle demselben Brief entstammten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 325, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-00-00_4_0_1_4_2_325_325
(Abgerufen am 19.04.2024).